Abfall
Wie Abfälle vermeidet werden können, zu verwerten bzw. zu beseitigen sind, ist Schwerpunkt des Referates Abfallwirtschaft (T16). Dazu wertet es Abfallstatistiken aus, erfasst den Wissensstand zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie zu Anlagen und Technologien und führt das Entsorgungsanlagenkataster. Das Referat unterstützt das Ministerium bei der Abfallwirtschaftsplanung des Landes. T16 führt abfallrechtliche Verfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Deponien durch und ist für die Überwachung von Deponien zuständig.
Themen
- Abfallassistent LUIS-Dienst
- Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (externer Link)
» KOMMABIL - DV-Programm zur Erfassung kommunaler Abfallbilanzen - Entsorgungsanlagen
- Entsorgungsverfahren
» Beseitigungsverfahren
» Verwertungsverfahren - Handlungsanleitung zur Abfallentsorgung bei der Abfallberäumung aus Havarien
- Havarieentsorger
- Öffentliche Bekanntmachungen zu aktuellen abfallrechtlichen Verwaltungsverfahren
- Überwachungsberichte der Deponien, die der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen
- Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben