Genehmigung für Errichtung und Betrieb von neun Windenergieanlagen in 16909 Wittstock/Dosse OT Fretzdorf

- Erschienen am 07.09.2022 - Presemitteilung West-42/19


Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 06. September 2022


Der Firma Windpark Ostprignitz GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 2, 82031 Grünwald wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, an Standorten in 16909 Wittstock/Dosse, Gemarkung Fretzdorf, Flur 5, Flurstücke 38, 39, 51, 52, 54, Flur 4, Flurstück 30 und Flur 10, Flurstück 16 acht Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N149 5,7 MW und eine WEA des Typs Nordex N133 4,8 MW zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

Entscheidung

Der Firma Windpark Ostprignitz GmbH & Co. KG, Tölzer Straße 2, 82031 Grünwald wird die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, neun Windenergieanlagen (WEA) an den Standorten in 16909 Wittstock/Dosse, Gemarkung Fretzdorf, Flur 5, Flurstücke 38, 39, 51, 52, 54, Flur 4, Flurstück 30 und Flur 10, Flurstück 16 in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Beachtung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.


Bst.-Nr.: 10687600000 4001-4009

Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG folgende Entscheidungen:

  • die Baugenehmigung nach § 72 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Absatz 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) für die unter II. näher aufgeführten und beschriebenen Grundstücke
  • die wasserrechtliche Entscheidung gemäß § 40 Absatz 3 Ziffer 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Reduzierung der Abstandsflächen gemäß § 67 BbgBO von 0,4 H auf die jeweiligen Radien der kreisförmigen Projektionsflächen der 8 WEA Typ Nordex N149 auf einen Radius von Ra = 74,94 m und 1 WEA Typ Nordex N133 auf einen Radius von Ra = 66,98 m

Die Bearbeitung des Antrages auf Zulassung vorzeitigen Beginns mit der Reg. Nr: 042.Z0.00/19 nach § 8a BImSchG wird kostenfrei eingestellt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Festsetzung der Gebührenhöhe ergeht mit gesondertem Gebührenbescheid.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.


Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Antragsunterlagen werden vom 8. September 2022 bis einschließlich 21. September 2022 gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Internet im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/portal veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG liegen die Genehmigung sowie die genehmigten Antragsunterlagen vom 8. September bis einschließlich 21. September 2022 im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 014, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke sowie in der Stadtverwaltung Wittstock/Dosse, Heiligegeiststraße 19-23, Haus A im ehemaligen Bürgerbüro aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird für die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen eine vorherige Anmeldung im Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 033201 442-551 oder per E-Mail an t11@lfu.brandenburg.de sowie für die Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Wittstock/Dosse unter der Telefonnummer 03394 429213 erbeten.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse t11@lfu.brandenburg.de angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West

Abbinder

Ident-Nr
West-42/19
Datum
07.09.2022
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle West t11@­lfu.brandenburg.de