Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen in 16244 Schorfheide und 16225 Eberswalde

- Erschienen am 11.01.2023 - Pressemitteilung Ost-G03720

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 10. Januar 2023

 

Die Firma Regenerative Energiewandlung Grimme GmbH & Co. KG, Grimme 10 in 17326 Brüssow beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16244 Schorfheide in der Gemarkung Lichterfelde, Flur 3, Flurstücke 132 und 220 und in 16225 Eberswalde in der Gemarkung Eberswalde, Flur 4, Flurstück 225 drei Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G03720).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nabenhöhe von 166 m und einer Gesamthöhe von 247 m über Grund. Die Nennleistung beträgt jeweils 5,6 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche.

Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 V der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Oktober 2023 vorgesehen.

Auslegung

Die Auslegung des Genehmigungsantrags und der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, sind einen Monat vom 18. Januar 2023 bis einschließlich 17. Februar 2023 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, zeitgleich im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder), in der Gemeinde Schorfheide, Bauamt, Raum 2.11, Erzbergerplatz 1 in 16244 Schorfheide und im Stadtentwicklungsamt Eberswalde, Breite Straße 39 in 16225 Eberswalde ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden:

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, Wasser, FFH- und SPA-Gebiete und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 18. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 unter Angabe der Vorhaben-ID G03720 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam, bei der Gemeinde Schorfheide, Bauamt, Raum 2.11, Erzbergerplatz 1 in 16244 Schorfheide oder bei dem Stadtentwicklungsamt Eberswalde, Breite Straße 39 in 16225 Eberswalde erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:

https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 18. April 2023 um 10 Uhr im Familiengarten Eberswalde, Am Alten Walzwerk 1 in 16277 Eberswalde. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Nach § 7 Absatz 1 i. v. m. § 9 Absatz 2 Nr. 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben die UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das beantragte Vorhaben auf das Landschaftsschutzgebiet „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ mit nationalem Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet, geschützt durch die Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten in einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin vom 12.9.1990 (geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Mai 2014) auswirkt. Die Errichtung von drei WKA mit einer Gesamthöhe von 247 m kann Wirkungen hervorrufen, die den Charakter des Gebietes allein schon aufgrund der weiten Sichtbarkeit verändern, sodass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet durch das geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost