Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Grundwasserabsenkung für das Bauvorhaben „Optimierung der Fischaufstiegsanlagen am Unteren Puhlstromwehr (Unterspreewald)“

- Erschienen am 23.12.2020 - Pressemitteilung W-011

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 22. Dezember 2020

Das Landesamt für Umwelt, Abteilung W 2, Referat W 26, Seeburger Chaussee 2 in 14476 Potsdam OT Groß Glienicke beantragt für das Bauvorhaben „Optimierung der Fischaufstiegsanlagen am Unteren Puhlstromwehr (Unterspreewald)“ in der Gemarkung Groß Wasserburg, Flur 4, Flurstücke 7 und 9 im Landkreis Dahme-Spreewald die wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 ff. des Wasserhaushaltgesetzes (WHG).

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

Die Auswirkungen der geplanten Grundwasserabsenkung sind temporär und lokal begrenzt. 

Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgebiete im Umfeld des Vorhabens können durch Umsetzung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Insgesamt sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen im Umfeld des Vorhabens zu erwarten.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Im Internet ist diese Bekanntmachung auf folgender Seite abrufbar: lfu.brandenburg.de/info/owb

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 117 der Verordnung vom 19.Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.

Landesamt für Umwelt

Abteilung W1 (Wasserwirtschaft 1)

 Referat W11 (Obere Wasserbehörde)

Abbinder

Ident-Nr
W-011
Datum
23.12.2020
Rubrik
Entscheidungen über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (W11)
Kontakt
Katja Gäbler katja.gaebler@­lfu.brandenburg.de