Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Grundwasserentnahme zur Errichtung von zwei unterkellerten Wohngebäuden Lilienthalstraße, 14612 Falkensee

- Erschienen am 24.03.2021 - Presemitteilung W-014-2021

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 23. März.2021

Die Firma BGC Brunnenbau und Vertriebsgesellschaft mbH, Karl-Marx-Str. 127 in 0320 Calau beantragt für die Grundwasserabsenkung zur Errichtung von zwei unterkellerten Wohngebäuden in der Gemeinde Falkensee, Flur 43, Flurstücke 384, 385, 388, die wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes.

Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen durchgeführt.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen:

  • die Auswirkungen der geplanten Grundwasserabsenkung sind temporär und lokal begrenzt,
  • die Grundwasserentnahme ist nach Beendigung der Grundwasserabsenkung vollständig reversibel.
  • erheblich nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgebiete im Umfeld des Vorhabens können durch Umsetzung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden,
  • insgesamt sind durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen im Umfeld des Vorhabens zu erwarten.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBI. I S. 1408) geändert worden ist.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist.

Landesamt für Umwelt

Abteilung W1 (Wasserwirtschaft 1)

Referat W11 (Obere Wasserbehörde)

Abbinder

Ident-Nr
W-014-2021
Datum
24.03.2021
Rubrik
Entscheidungen über die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (W11)
Kontakt
Katja Gäbler katja.gaebler@­lfu.brandenburg.de