Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I im ehemaligen Kiessandtagebau Luggendorf“ in 16928 Groß Pankow (Prignitz)

- Erschienen am 29.03.2023 - Pressemitteilung T16-004

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 28. März 2023

Die Firma PS Bauschutt GmbH hat beim Landesamt für Umwelt Planunterlagen zu dem Vorhaben eingereicht, im ehemaligen Kiessandtagebau Luggendorf eine Deponie der Deponieklasse I zu errichten und zu betreiben (Antrag auf Planfeststellung).

Gegenüber dem oben genannten Vorhaben der Firma PS Bauschutt GmbH (Antragstellerin) wurden form- und fristgerecht Einwendungen erhoben. Diese, sowie die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan, sind gemäß § 73 Absatz 6 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung zu erörtern. Die Erörterung wird im Zeitraum

vom 2. Mai 2023 bis einschließlich 31. Mai 2023

 in Form einer

Online-Konsultation

nach den Vorgaben gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt sind neben dem Träger des Vorhabens und den Behörden die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Diejenigen Teilnahmeberechtigten, die an der Online-Konsultation teilnehmen wollen, melden sich hierfür bis zum 24. April 2023 schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Referat T16, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke oder per E-Mail unter deponien.verfahren@lfu.brandenburg.de an. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Nach der Anmeldung werden alle weiteren für die Teilnahme an der Online-Konsultation erforderlichen Informationen per E-Mail oder auf Wunsch per Post an die in der Anmeldung genannten Kontaktdaten übermittelt.

Im Rahmen der Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen zugänglich gemacht.

Die Online-Konsultation ist gemäß § 68 Absatz 1 VwVfG nicht öffentlich. Anderen Personen als den teilnahmeberechtigten Personen und Stellen und ihren Vertretern ist der Zugriff auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht gestattet.

Die zur Teilnahme Berechtigten haben vom 2. Mai 2023 bis einschließlich 31. Mai 2023 Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Beiträge im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Kenntnis gegeben, um eine Erwiderung zu ermöglichen.

Nach Abschluss der Erörterung im Rahmen der Online-Konsultation wird durch die Planfeststellungsbehörde über die Einwendungen und Stellungnahmen entschieden.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Unabhängig von der Teilnahme wird das Landesamt für Umwelt die in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.
  • Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG).
  • Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.
  • Hinweis zum Datenschutz: Das Landesamt für Umwelt verarbeitet und speichert die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen als Behörde erforderlichen Daten, dies gilt insbesondere auch für die über die allgemein zugänglichen Kommunikationswege (E-Mail, Telefon, Post) übermittelten Daten. Nähere Informationen hierzu unter: https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/datenschutzhinweise-lfu.pdf.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 27a VwVfG zusätzlich auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt (https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/abfallrechtliche-genehmigungen/eroerterungstermine-im-rahmen-eines-planfeststellungsverfahrens) veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2234)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Referat T16 (Abfallwirtschaft)

Abbinder

Ident-Nr
T16-004
Datum
29.03.2023
Rubrik
Erörterungstermine T16