Wasserrechtliche Genehmigungsverfahren


Das Landesamt für Umwelt informiert an dieser Stelle über seine aktuellen und abgeschlossenen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren sowie seine Entscheidungen nach Paragraph 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Planfeststellungsverfahren.
Insbesondere werden hier Planfeststellungen für den Hochwasserschutz oder sonstigen Gewässerausbau, wasserrechtliche Gestattungen für Gewässerbenutzungen sowie Entscheidungen über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht.
Sämtliche öffentliche Bekanntmachungen sind auch im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
Das Landesamt für Umwelt informiert an dieser Stelle über seine aktuellen und abgeschlossenen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren sowie seine Entscheidungen nach Paragraph 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Planfeststellungsverfahren.
Insbesondere werden hier Planfeststellungen für den Hochwasserschutz oder sonstigen Gewässerausbau, wasserrechtliche Gestattungen für Gewässerbenutzungen sowie Entscheidungen über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht.
Sämtliche öffentliche Bekanntmachungen sind auch im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.
-
Hinweise zum Antrag Paragraph 68 Wasserhaushaltsgesetz
Gewässerausbaumaßnahmen
Gewässerausbau ist gemäß Paragraph 67 Absatz 2 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbaumaßnahmen sind gestattungspflichtig und bedürfen einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung durch die Obere Wasserbehörde des Landesamtes für Umwelt.Für die Antragstellung wird die Verwendung der folgenden Unterlagen empfohlen.
Gewässerausbaumaßnahmen
Gewässerausbau ist gemäß Paragraph 67 Absatz 2 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer.
Gewässerausbaumaßnahmen sind gestattungspflichtig und bedürfen einer Planfeststellung oder einer Plangenehmigung durch die Obere Wasserbehörde des Landesamtes für Umwelt.Für die Antragstellung wird die Verwendung der folgenden Unterlagen empfohlen.