Altlastenkataster

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Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt.

Seit 1992 werden im Land Brandenburg Altlastenkataster zur einheitlichen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Daten zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen geführt.

  • Altlastenauskünfte

    Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt.

    Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen.

    Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen.

    Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planungsvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt.

    Anträge auf Auskünfte zu den eventuell vorhandenen Altlasten, Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen sind bei den territorial zuständigen unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu stellen.

    Auf den Websites dieser Behörden finden sich Informationen zur Art der Antragstellung und eventuellen Kosten der Bearbeitung. Neben formlosen Anträgen ist es möglich, die Antragsformulare herunterzuladen beziehungsweise direkt online auszufüllen.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17. März 1998

    Paragraph 11 Erfassung

    Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.

    Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997

    Paragraph 29 Boden- und Altlasteninformationen

    (3) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. Die Daten umfassen die erforderlichen Angaben für die Beurteilung und Dokumentation des Einzelfalls, einschließlich personenbezogener Daten. Die Daten werden im Fachinformationssystem Altlasten landesweit zusammengeführt, kartographisch dargestellt und bewertet.

    Erlass des Umweltministeriums zur Umsetzung des Paragraph 29 und des Paragraph 30 des (BbgAbfBodG) vom 13.Oktober 2016

    Im Land Brandenburg wird ein digitales Altlastenkataster geführt, in dem alle im Land bekannten Altstandorte und Altablagerungen […], sowie stoffliche schädliche Bodenveränderungen […] erfasst werden. Das Kataster trägt die Bezeichnung „ALKATonline“. Es wird zentral vom Landesamt für Umwelt (LfU) in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten geführt, auf die über eine Web-Anwendung von berechtigten Nutzern zugegriffen werden kann. Es handelt sich um ein gemeinsames Verfahren nach Paragraph 9 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) des LfU, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) und der unteren Bodenschutzbehörden.

    Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17. März 1998

    Paragraph 11 Erfassung

    Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.

    Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1997

    Paragraph 29 Boden- und Altlasteninformationen

    (3) Die zuständigen Behörden erheben und erfassen Informationen über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, soweit sie für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind, in einem Kataster. Die Daten umfassen die erforderlichen Angaben für die Beurteilung und Dokumentation des Einzelfalls, einschließlich personenbezogener Daten. Die Daten werden im Fachinformationssystem Altlasten landesweit zusammengeführt, kartographisch dargestellt und bewertet.

    Erlass des Umweltministeriums zur Umsetzung des Paragraph 29 und des Paragraph 30 des (BbgAbfBodG) vom 13.Oktober 2016

    Im Land Brandenburg wird ein digitales Altlastenkataster geführt, in dem alle im Land bekannten Altstandorte und Altablagerungen […], sowie stoffliche schädliche Bodenveränderungen […] erfasst werden. Das Kataster trägt die Bezeichnung „ALKATonline“. Es wird zentral vom Landesamt für Umwelt (LfU) in einer automatisierten Datenbank als Bestandteil des Fachinformationssystems Altlasten geführt, auf die über eine Web-Anwendung von berechtigten Nutzern zugegriffen werden kann. Es handelt sich um ein gemeinsames Verfahren nach Paragraph 9 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) des LfU, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) und der unteren Bodenschutzbehörden.

  • Programmsystem (Software) zum Altlastenkataster (ALKATonline)

    Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der letzten Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt.

    Die Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, bringt deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten.

    Vorteile des zentralen Altlastenkatasters:

    • tagaktuelle Daten
    • zentrale Software Aktualisierung
    • zentrale IT-Betreuung
    • deutlich erhöhte Performance

    Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern.

    Seit 1992 wurde die Software zum Altlastenkataster wiederholt den veränderten IT-Standards und fachlichen Erkenntnissen angepasst. Bei der letzten Anpassung 2016 wurde das inhaltlich und programmtechnisch veraltete ALKAT durch das neue Altlastenkataster ‚ALKATonline‘ abgelöst. Wesentliche Inhalte wurden gesetzlich per Erlass geregelt. Die Software wurde vom Landesamt für Umwelt den unteren Bodenschutzbehörden entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden Schulungen für alle Bearbeiter durchgeführt.

    Die Umstellung auf eine zentrale Datenbank, auf die alle berechtigten Nutzer der Landkreise, kreisfreien Städte, des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe sowie des Landesamtes für Umwelt über eine Web-Anwendung zugreifen können, bringt deutliche Erleichterungen für die Erfassung und Auswertung der Daten.

    Vorteile des zentralen Altlastenkatasters:

    • tagaktuelle Daten
    • zentrale Software Aktualisierung
    • zentrale IT-Betreuung
    • deutlich erhöhte Performance

    Zusätzlich wurde mit einem Archiv zum Altlastenkataster die Möglichkeit geschaffen, die Daten zu Grundstücken, für die keine weitere Bearbeitung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz mehr erforderlich ist und auch zukünftig nicht mehr erforderlich sein wird, zu speichern.

  • Inhalt des Altlastenkatasters

    © Landesamt für Umwelt

    Die "Kataloge zur Erfassung von Altablagerungen, Altstandorten und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen im Altlastenkataster des Landes Brandenburg" beinhalten eine Übersicht über alle zu erfassenden Informationen je Fläche.

    Es können folgende Informationen erfasst werden:

    • Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
    • Art, Umfang, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und Stoffe, welche abgelagert oder gehandhabt wurden
    • Angaben zur Flächennutzung (zum Beispiel aktuelle und planungsrechtlich zulässige Nutzung)
    • Schadstoffnachweis in den relevanten Medien (zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Bodenluft)
    • Bearbeitungsstand (zum Beispiel Detailuntersuchung, Sanierung)
    • der weitere Handlungsbedarf zur Fläche
    © Landesamt für Umwelt

    Die "Kataloge zur Erfassung von Altablagerungen, Altstandorten und stofflichen schädlichen Bodenveränderungen im Altlastenkataster des Landes Brandenburg" beinhalten eine Übersicht über alle zu erfassenden Informationen je Fläche.

    Es können folgende Informationen erfasst werden:

    • Standardangaben zu Eigentümer, Besitzer, Flur, Flurstück, geografischer Lage und Größe der betroffenen Flächen
    • Art, Umfang, Menge und Beschaffenheit der Abfälle und Stoffe, welche abgelagert oder gehandhabt wurden
    • Angaben zur Flächennutzung (zum Beispiel aktuelle und planungsrechtlich zulässige Nutzung)
    • Schadstoffnachweis in den relevanten Medien (zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Bodenluft)
    • Bearbeitungsstand (zum Beispiel Detailuntersuchung, Sanierung)
    • der weitere Handlungsbedarf zur Fläche
  • Fachinformationssystem Altlasten

    © Landesamt für Umwelt

    Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten, bei dem die Komponenten Altlastenkataster (ALKATonline) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind.

    Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung.

    © Landesamt für Umwelt

    Das Landesamt für Umwelt führt ein Fachinformationssystem Altlasten, bei dem die Komponenten Altlastenkataster (ALKATonline) und Geografisches Informationssystem (WebOffice) mittels Schnittstelle verbunden sind.

    Damit können die Altlasten räumlich und kartografisch dargestellt werden. Das führt insbesondere bei der Auswertung mit anderen Flächendaten (Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Bebauungsgebiete) zu großen Erleichterungen bei der Bearbeitung.

Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten.

Auskünfte und Informationen aus dem Altlastenkataster für die Öffentlichkeit sind bei den jeweiligen zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte zu erhalten.

Weiterführende Informationen

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