Maßnahmenumsetzung

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Im Rahmen des Managements von Natura-2000-Gebieten werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um einen günstigen Zustand von Arten und Lebensräumen zu erhalten oder wiederherzustellen. 

Die Festlegung von Maßnahmen erfolgt in der Regel im Rahmen von Managementplänen oder Bewirtschaftungserlassen. Diese können in Abhängigkeit vom Erhaltungszustand der jeweiligen Lebensraumtypen und Arten sehr unterschiedlich sein.

So ist der Erhalt von Kulturbiotopen, wie der einer Mageren Flachlandmähwiese oder anderer Lebensraumtypen des Offenlandes, von periodisch wiederkehrenden Nutzungs- bzw. Pflegemaßnahmen abhängig.

Es können jedoch auch einmalig durchzuführende, investive Maßnahmen zielführend sein. Ein Beispiel hierfür ist die Wiederherstellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse zur Regeneration von Mooren.

Das Spektrum der Maßnahmen ist breit gefächert und kann land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Fließ- und Standgewässer sowie Moore als auch ungenutzte Flächen betreffen. In den aus dem Datenbestand des Landes ermittelten Schwerpunkträumen und deren Entwicklungsflächen können je nach Lebensraumtyp und Art die Maßnahmen für das Land Brandenburg besonders wirksam werden.

Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Im Rahmen des Managements von Natura-2000-Gebieten werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um einen günstigen Zustand von Arten und Lebensräumen zu erhalten oder wiederherzustellen. 

Die Festlegung von Maßnahmen erfolgt in der Regel im Rahmen von Managementplänen oder Bewirtschaftungserlassen. Diese können in Abhängigkeit vom Erhaltungszustand der jeweiligen Lebensraumtypen und Arten sehr unterschiedlich sein.

So ist der Erhalt von Kulturbiotopen, wie der einer Mageren Flachlandmähwiese oder anderer Lebensraumtypen des Offenlandes, von periodisch wiederkehrenden Nutzungs- bzw. Pflegemaßnahmen abhängig.

Es können jedoch auch einmalig durchzuführende, investive Maßnahmen zielführend sein. Ein Beispiel hierfür ist die Wiederherstellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse zur Regeneration von Mooren.

Das Spektrum der Maßnahmen ist breit gefächert und kann land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, Fließ- und Standgewässer sowie Moore als auch ungenutzte Flächen betreffen. In den aus dem Datenbestand des Landes ermittelten Schwerpunkträumen und deren Entwicklungsflächen können je nach Lebensraumtyp und Art die Maßnahmen für das Land Brandenburg besonders wirksam werden.

Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung.

  • Meldung von Maßnahmen

    Geplante, in Vorbereitung oder in Durchführung befindliche Maßnahmen sollen dem Landesamt für Umwelt möglichst frühzeitig gemeldet werden. Somit können Doppelplanungen vermieden und Maßnahmenumsetzungen gezielt unterstützt und gesteuert werden.

    Die Meldung soll sich dabei auf Projekte beschränken, die zumindest zu Beginn der Umsetzung einen einmalig durchzuführenden, investiven Anteil umfassen. Hierfür nutzen Sie bitte das folgende Formular und senden es an die unten genannte Kontaktadresse.

    Geplante, in Vorbereitung oder in Durchführung befindliche Maßnahmen sollen dem Landesamt für Umwelt möglichst frühzeitig gemeldet werden. Somit können Doppelplanungen vermieden und Maßnahmenumsetzungen gezielt unterstützt und gesteuert werden.

    Die Meldung soll sich dabei auf Projekte beschränken, die zumindest zu Beginn der Umsetzung einen einmalig durchzuführenden, investiven Anteil umfassen. Hierfür nutzen Sie bitte das folgende Formular und senden es an die unten genannte Kontaktadresse.

    Organisation
    Standort
    Straße:
    Seeburger Chaussee 2
    Büro/Einheit:
    Groß Glienicke
    PLZ Ort:
    14476 Potsdam - Ortsteil Groß Glienicke
    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Umsetzung Natura 2000
    Organisationsname:
    Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
    Abteilung:
    Referat N2
    E-Mail:
    umsetzung-natura2000@­lfu.brandenburg.de

    Bereits langjährig bestehende oder auch neu begonnene Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sollen hingegen nicht gemeldet werden, da diese Informationen bereits bekannt sind.

    Bereits langjährig bestehende oder auch neu begonnene Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sollen hingegen nicht gemeldet werden, da diese Informationen bereits bekannt sind.

  • FAQ (Frequently Asked Questions) für Projektträger zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft

    Bei Vorhaben zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft müssen ver-schiedene ökologische Belange und Rechtsvorschriften beachtet werden. Zur Unterstützung von Projektträgern stellt das Landesamt für Umwelt einen Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.

    Bei Vorhaben zur Renaturierung von Kleingewässern/Hohlformen in der Agrarlandschaft müssen ver-schiedene ökologische Belange und Rechtsvorschriften beachtet werden. Zur Unterstützung von Projektträgern stellt das Landesamt für Umwelt einen Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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