Wolfstotfunde

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Der Wolf ist zahlreichen Gefährdungen insbesondere durch Straßenverkehr und illegale Tötungen ausgesetzt.

Als Schwerpunktraum für Verkehrsopfer kristallisiert sich der Abschnitt vom Autobahnkreuz Potsdam bis zur Abfahrt Ferch auf der Autobahn (A10) heraus.

In Deutschland verbietet insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen. Verstöße können mit Geldbußen von 10.000 bis 50.000 Euro belegt werden. Schwere Fälle werden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes stellen geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund 12 Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem dar.

Tot aufgefundene Wölfe werden zu einer veterinär-pathologischen Untersuchung an das Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übergeben und anschließend der Wirbeltiersammlung des Naturkundemuseums Potsdam zugeführt.

Landesamt für Umwelt als zuständige Fachbehörde

Im Managementplan für den Wolf in Brandenburg wurde das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Fachbehörde für tote oder verletzte Wölfe benannt. Das Landesamt für Umwelt veranlasst nach der Meldung von Totfunden die Bergung und alle weiteren erforderlichen Schritte.

Verletzte Tiere werden vor Ort von einem qualifizierten Tierarzt untersucht, nach ambulanter und gegebenenfalls kurzer stationärer Behandlung freigelassen oder eingeschläfert. Auf Grund des Tierschutzgesetzes bleibt die Tötung eines verletzten oder kranken Wolfes, unabhängig vom Schweregrad seiner Verletzung oder Krankheit, immer einem Tierarzt vorbehalten. Vor dem Hintergrund des Stellenwertes des Artenschutzes und der Bedeutung von einzelnen Wölfen für die Population, wird bei der Einschätzung der Heilungschancen ein großzügiger Maßstab angelegt. So zeigen zahlreiche Beobachtungen der letzten Jahre, dass auch behinderte Wölfe problemlos in der Natur zurechtkommen und erfolgreich Nachwuchs aufziehen.

Der Wolf ist zahlreichen Gefährdungen insbesondere durch Straßenverkehr und illegale Tötungen ausgesetzt.

Als Schwerpunktraum für Verkehrsopfer kristallisiert sich der Abschnitt vom Autobahnkreuz Potsdam bis zur Abfahrt Ferch auf der Autobahn (A10) heraus.

In Deutschland verbietet insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen. Verstöße können mit Geldbußen von 10.000 bis 50.000 Euro belegt werden. Schwere Fälle werden vom Gesetzgeber als Straftatbestand gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Trotz des strengen nationalen und internationalen Schutzstatus des Wolfes stellen geschossene Tiere im Land Brandenburg mit rund 12 Prozent der gesamten Totfunde ein ernst zu nehmendes Problem dar.

Tot aufgefundene Wölfe werden zu einer veterinär-pathologischen Untersuchung an das Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übergeben und anschließend der Wirbeltiersammlung des Naturkundemuseums Potsdam zugeführt.

Landesamt für Umwelt als zuständige Fachbehörde

Im Managementplan für den Wolf in Brandenburg wurde das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Fachbehörde für tote oder verletzte Wölfe benannt. Das Landesamt für Umwelt veranlasst nach der Meldung von Totfunden die Bergung und alle weiteren erforderlichen Schritte.

Verletzte Tiere werden vor Ort von einem qualifizierten Tierarzt untersucht, nach ambulanter und gegebenenfalls kurzer stationärer Behandlung freigelassen oder eingeschläfert. Auf Grund des Tierschutzgesetzes bleibt die Tötung eines verletzten oder kranken Wolfes, unabhängig vom Schweregrad seiner Verletzung oder Krankheit, immer einem Tierarzt vorbehalten. Vor dem Hintergrund des Stellenwertes des Artenschutzes und der Bedeutung von einzelnen Wölfen für die Population, wird bei der Einschätzung der Heilungschancen ein großzügiger Maßstab angelegt. So zeigen zahlreiche Beobachtungen der letzten Jahre, dass auch behinderte Wölfe problemlos in der Natur zurechtkommen und erfolgreich Nachwuchs aufziehen.

Übersicht zu Wolfstotfunden von 1990 bis heute

Nachfolgend findet sich eine Übersicht der Wolfstotfunde bezogen auf das jeweilige Jahr (hier abweichend vom sonst üblichen Wolfsjahr). Die seit Unterschutzstellung des Wolfes im Jahr 1990 erhobenen Daten aus dem Land Brandenburg bilden jedoch nur Zufallsfunde ab, weshalb mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist.

Jahr Gesamt Verkehr Geschossen Sonstige
Todesursache
Todesursache
unbekannt
Management Karte der Wolfstotfunde
1990 0 0 0 0 0 0 Totfunde 1990 - 2010
1991 4 1 3 0 0 0
1992 0 0 0 0 0 0
1993 1 1 0 0 0 0
1994 1 0 1 0 0 0
1995-2005 0 0 0 0 0 1
2006 1 1 0 0 0 0
2007 1 0 1 0 0 0
2008 0 0 0 0 0 0
2009 0 0 0 0 0 0
2010 2 1 0 0 1 0
2011 6 5 0 0 1 0 Totfunde 2011
2012 6 5 0 1 0 0 Totfunde 2012
2013 7 4 0 3 0 0 Totfunde 2013
2014 11 7 3 1 0 0 Totfunde 2014
2015 9 8 1 0 0 0 Totfunde 2015
2016 19 15 2 1 1 0 Totfunde 2016
2017 17 9 2 4 2 0 Totfunde 2017
2018 30 26 3 1 0 0 Totfunde 2018
2019 38 30 4 2 2 0 Totfunde 2019
2020 42 36 4 2 0 0 Totfunde 2020
2021 37 27 3 5 2 0 Totfunde 2021
2022 47 31 5 9 2 0 Totfunde 2022
2023 64 51 3 6 2 2 Totfunde 2023
2024 15 12 2 1 0 0 Totfunde 2024

Übersicht zu Wolfstotfunden von 1990 bis heute

Nachfolgend findet sich eine Übersicht der Wolfstotfunde bezogen auf das jeweilige Jahr (hier abweichend vom sonst üblichen Wolfsjahr). Die seit Unterschutzstellung des Wolfes im Jahr 1990 erhobenen Daten aus dem Land Brandenburg bilden jedoch nur Zufallsfunde ab, weshalb mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist.

Jahr Gesamt Verkehr Geschossen Sonstige
Todesursache
Todesursache
unbekannt
Management Karte der Wolfstotfunde
1990 0 0 0 0 0 0 Totfunde 1990 - 2010
1991 4 1 3 0 0 0
1992 0 0 0 0 0 0
1993 1 1 0 0 0 0
1994 1 0 1 0 0 0
1995-2005 0 0 0 0 0 1
2006 1 1 0 0 0 0
2007 1 0 1 0 0 0
2008 0 0 0 0 0 0
2009 0 0 0 0 0 0
2010 2 1 0 0 1 0
2011 6 5 0 0 1 0 Totfunde 2011
2012 6 5 0 1 0 0 Totfunde 2012
2013 7 4 0 3 0 0 Totfunde 2013
2014 11 7 3 1 0 0 Totfunde 2014
2015 9 8 1 0 0 0 Totfunde 2015
2016 19 15 2 1 1 0 Totfunde 2016
2017 17 9 2 4 2 0 Totfunde 2017
2018 30 26 3 1 0 0 Totfunde 2018
2019 38 30 4 2 2 0 Totfunde 2019
2020 42 36 4 2 0 0 Totfunde 2020
2021 37 27 3 5 2 0 Totfunde 2021
2022 47 31 5 9 2 0 Totfunde 2022
2023 64 51 3 6 2 2 Totfunde 2023
2024 15 12 2 1 0 0 Totfunde 2024

Weiterführende Informationen

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