Ablauf bei der Bestellung eines Rissgutachtens

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Ein vom Land bestellter Rissgutachter wird das Schadensereignis sofort telefonisch aufnehmen oder innerhalb weniger Stunden zurückrufen. Ein Rissgutachter kommt im Falle, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, in der Regel noch am selben Tag zum Schadensort.

Fragen des Rissgutachters

Um eingrenzen zu können, ob ein Wolf als Verursacher in Frage kommt, teilt der Tierhalter seine Beobachtungen mit und beantwortet folgende Fragen:

  • Nutztierkadaver: Handelt es sich um ein blutiges oder unblutiges Geschehen? Sind Bisswunden im Halsbereich vorhanden?
  • Bei angefressenem Nutztierkadaver: Ist der Bauchraum geöffnet? Sind freiliegende Knochen zerbissen?
  • Zeitpunkt: Wann wurde das betroffene Tier zuletzt lebend gesehen? Wann wurde es tot aufgefunden?
  • Totes oder verletztes frischgeborenes Lamm, Kalb oder Fohlen: Hat das Tier Fruchtwasser und/oder gelben Schleim im Maul/Rachen? Befindet sich an den sichtbaren Wunden Blut? Ist das Neugeborene missgestaltet, wenn ja, wie?

Protokoll des Gesamtvorfalls

Zusammen mit dem Rissgutachter werden die Spuren gesichert und dokumentiert. Zum Rissgeschehen fertigt der Rissgutachter ein Protokoll an. Zur Klärung, ob der Rissvorfall tatsächlich dem Wolf zuzuschreiben ist, werden neben den betroffenen Nutztieren bzw. deren Kadavern auch das Umfeld des Schadensorts nach Hinweisen und Spuren auf den möglichen Verursacher untersucht. Hierzu zählen die Begutachtung der zum Zeitpunkt des Übergriffs vorhandenen Zäunung beziehungsweise sonstigen Herdenschutzmaßnahmen, die Suche nach Spuren und die Untersuchung der Frage, wie ein möglicher Verursacher Zugang zu den geschädigten Nutztieren finden konnte. Hierüber wird vom Rissgutachter ein Protokoll des Gesamtvorfalls erstellt.

Bei mehreren geschädigten Tieren/Nutztierkadavern werden diese zusätzlich einzeln begutachtet und jeweils ein Einzelprotokoll erstellt. Hierbei werden alle sichtbaren Bissverletzungen erfasst, ebenfalls Fraßspuren am Kadaver.

Wann werden Genetikproben genommen?

Sofern der Zustand und die Liegezeit des Kadavers und die Witterungsumstände es zulassen, werden durch den Rissgutachter Genetikproben (Speichelabstriche) an den Bisswunden genommen, die im Zweifelsfall zur Auswertung hinzugezogen werden können. Erfahrungsgemäß ergibt jedoch nur ein Teil der untersuchten Speichelabstriche ein verwertbares Ergebnis.

Lässt sich anhand der vorgefundenen Spuren nicht abklären, ob der Wolf als Verursacher in Frage kommt, so können an den Bisswunden entnommene Genetikproben beziehungsweise die Untersuchung des Nutztierkadavers im Landeslabor Berlin-Brandenburg zu Abklärung des Verursachers beitragen. Diese Untersuchungen können vom Landesamt für Umwelt angeordnet werden.

Die Auswertung der Genetikproben dauert mehrere Wochen.

Ein vom Land bestellter Rissgutachter wird das Schadensereignis sofort telefonisch aufnehmen oder innerhalb weniger Stunden zurückrufen. Ein Rissgutachter kommt im Falle, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, in der Regel noch am selben Tag zum Schadensort.

Fragen des Rissgutachters

Um eingrenzen zu können, ob ein Wolf als Verursacher in Frage kommt, teilt der Tierhalter seine Beobachtungen mit und beantwortet folgende Fragen:

  • Nutztierkadaver: Handelt es sich um ein blutiges oder unblutiges Geschehen? Sind Bisswunden im Halsbereich vorhanden?
  • Bei angefressenem Nutztierkadaver: Ist der Bauchraum geöffnet? Sind freiliegende Knochen zerbissen?
  • Zeitpunkt: Wann wurde das betroffene Tier zuletzt lebend gesehen? Wann wurde es tot aufgefunden?
  • Totes oder verletztes frischgeborenes Lamm, Kalb oder Fohlen: Hat das Tier Fruchtwasser und/oder gelben Schleim im Maul/Rachen? Befindet sich an den sichtbaren Wunden Blut? Ist das Neugeborene missgestaltet, wenn ja, wie?

Protokoll des Gesamtvorfalls

Zusammen mit dem Rissgutachter werden die Spuren gesichert und dokumentiert. Zum Rissgeschehen fertigt der Rissgutachter ein Protokoll an. Zur Klärung, ob der Rissvorfall tatsächlich dem Wolf zuzuschreiben ist, werden neben den betroffenen Nutztieren bzw. deren Kadavern auch das Umfeld des Schadensorts nach Hinweisen und Spuren auf den möglichen Verursacher untersucht. Hierzu zählen die Begutachtung der zum Zeitpunkt des Übergriffs vorhandenen Zäunung beziehungsweise sonstigen Herdenschutzmaßnahmen, die Suche nach Spuren und die Untersuchung der Frage, wie ein möglicher Verursacher Zugang zu den geschädigten Nutztieren finden konnte. Hierüber wird vom Rissgutachter ein Protokoll des Gesamtvorfalls erstellt.

Bei mehreren geschädigten Tieren/Nutztierkadavern werden diese zusätzlich einzeln begutachtet und jeweils ein Einzelprotokoll erstellt. Hierbei werden alle sichtbaren Bissverletzungen erfasst, ebenfalls Fraßspuren am Kadaver.

Wann werden Genetikproben genommen?

Sofern der Zustand und die Liegezeit des Kadavers und die Witterungsumstände es zulassen, werden durch den Rissgutachter Genetikproben (Speichelabstriche) an den Bisswunden genommen, die im Zweifelsfall zur Auswertung hinzugezogen werden können. Erfahrungsgemäß ergibt jedoch nur ein Teil der untersuchten Speichelabstriche ein verwertbares Ergebnis.

Lässt sich anhand der vorgefundenen Spuren nicht abklären, ob der Wolf als Verursacher in Frage kommt, so können an den Bisswunden entnommene Genetikproben beziehungsweise die Untersuchung des Nutztierkadavers im Landeslabor Berlin-Brandenburg zu Abklärung des Verursachers beitragen. Diese Untersuchungen können vom Landesamt für Umwelt angeordnet werden.

Die Auswertung der Genetikproben dauert mehrere Wochen.

Weiterführende Informationen

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