Luftqualität in Brandenburg - Jahresbericht 2019
Das Landesamt für Umwelt überwacht gemäß Paragraph 44 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Paragraph 1 Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung unter Beachtung der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung und der grundlegenden Europäischen Gesetzgebung die Luftqualität im Land Brandenburg. Diese Überwachung wird seit 1991 durch das Luftgütemessnetz Brandenburg realisiert. An ausgewählten Messpunkten wird kontinuierlich die Konzentration verschiedener Luftschadstoffe gemessen.
Erscheinungsjahr: 2020