Historie

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Rüstungsaltlast – Granatenfüllstelle Jüterbog © Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH

Im Land Brandenburg ist die Entstehung von Altlasten eng verknüpft mit der Industrie- und Militärgeschichte. Mit der Industriellen Revolution zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden neue Industriezweige wie die Metallverarbeitung, Chemie- und Elektroindustrie. Industriestandorte entstanden bevorzugt in berlinnahen Orten. Der wachsende Energiehunger der sich entwickelnden Industrie wurde durch den Ausbau des Kohleabbaus gestillt.

Vom Ende des 19. Jahrhunderts an entwickelte sich die Region Brandenburg-Berlin zum militärischen Zentrum in Preußen über die Weimarer Republik (1918 bis 1933) und der „Zeit des Nationalsozialismus“ (1933 bis 1945) mit einer eigenen militärischen Infrastruktur [Quelle: Militärgeschichtliches Forschungsamt – K. Arlt, M. Thomae, B. Thoß, Potsdam (2010): Militärgeschichtliches Handbuch Brandenburg-Berlin]. Es entstanden unter Inanspruchnahme großer Flächen Kasernen, Exerzier-, Schieß- und Übungsplätze sowie Flugplätze.

In Folge der intensiven Nachnutzung dieser Flächen nach 1945 durch die Westgruppe Sowjetischer Truppen (WGT) und die Nationale Volksarmee (NVA) hat das heutige Land Brandenburg den größten Anteil an militärisch genutzten Liegenschaften in den neuen Bundesländern zu tragen.

Aus Unfällen, Leckagen und der nicht sachgerechten Handhabung umweltgefährdender Stoffe resultieren bis heute erhebliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt.

Schadstoffe wie sprengstofftypische Verbindungen, Treibstoffe und Lösungsmittel belasten Boden und Grundwasser.

Nach dem 2. Weltkrieg entstanden in der DDR große Industriegebiete mit Schwerpunkten wie

  • Fahrzeugbau in Ludwigsfelde
  • Lokomotivbau in Hennigsdorf
  • Elektroindustrie in Teltow
  • Erdöl- und Papierindustrie in Schwedt
  • Stahlindustrie in Eisenhüttenstadt, Hennigsdorf und Brandenburg an der Havel
  • Schwermaschinenindustrie in Wildau
  • pharmazeutische Werke in Oranienburg und
  • chemische Industrie in Schwarzheide

In der Region um Cottbus entstanden braunkohleverarbeitende Industrie und Kraftwerke, die mit einer stetigen Steigerung des Braunkohleabbaus einhergingen und zwei Drittel der Brennstoffproduktion der DDR ausmachten. [Quelle: Holmsten, G., 1991, Brandenburg Geschichte des Landes, seiner Städte und Regenten, 2. Auflage, edition aranie, Berlin]

Auf die Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen machte erstmals der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) aufmerksam. In seinen 1978 veröffentlichten Gutachten zur Bewertung der Umweltsituation in der Bundesrepublik wurde erstmals der Begriff „Altlasten“ geprägt [Quelle: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Februar 1978): Umweltgutachten 1978]. Anfang der 1980er Jahre rückte die Thematik der Altlasten durch ökologische Folgen zahlreicher Schadensfälle in das öffentliche Bewusstsein. Damit begann die aktive Bearbeitung von Altlasten in der Bundesrepublik.

Anfang der 1980er Jahre erfolgte erstmals in der ehemaligen DDR eine kartenmäßige Erfassung von Standorten an denen mit Schadstoffen umgegangen wurde. Insbesondere die Lager- und Umschlagplätze von Chemikalien sowie Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen sind, wurden dabei genauer erfasst. Umweltgesetzliche Grundlagen traten zum Beispiel im Jahr 1985 mit der Verordnung zur Umweltinspektion in Kraft.

Nach der Wiedervereinigung gingen die DDR-eigenen Industriestandorte und ihre Altlasten auf die Bundesrepublik über. Auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten sowie des Umweltrahmen- und des Hemmnisbeseitigungsgesetzes einigten sich der Bund und die betroffenen Bundesländer über eine gemeinsame Finanzierung sowie auf 21 sogenannte Ökologische Großprojekte.

Die Jahrzehnte andauernde intensive industrielle Flächennutzung - der unsachgemäße Umgang mit Betriebsmitteln, große Havarien oder Handhabungsverluste - verursachten Schadstoffeinträge in den Boden und das Grundwasser. Auf Grund der Vielzahl von Altlasten ergibt sich seit 1990 ein immenser Untersuchungs- und Sanierungsbedarf auf diesen Flächen.

Mit der Veröffentlichung des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt am 24. März 1998 wurden bundeseinheitliche Vorschriften für die Altlastenbearbeitung formuliert, welche 1999 mit der untergesetzlichen Bundesbodenschutz-Verordnung in Kraft traten.

Die systematische Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und deren Bewertung und Sanierung erfolgte im Land Brandenburg sukzessiv seit Anfang der 1990er Jahre. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen und wird in den nächsten Jahrzehnten fortgeführt.

Rüstungsaltlast – Granatenfüllstelle Jüterbog © Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH

Im Land Brandenburg ist die Entstehung von Altlasten eng verknüpft mit der Industrie- und Militärgeschichte. Mit der Industriellen Revolution zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden neue Industriezweige wie die Metallverarbeitung, Chemie- und Elektroindustrie. Industriestandorte entstanden bevorzugt in berlinnahen Orten. Der wachsende Energiehunger der sich entwickelnden Industrie wurde durch den Ausbau des Kohleabbaus gestillt.

Vom Ende des 19. Jahrhunderts an entwickelte sich die Region Brandenburg-Berlin zum militärischen Zentrum in Preußen über die Weimarer Republik (1918 bis 1933) und der „Zeit des Nationalsozialismus“ (1933 bis 1945) mit einer eigenen militärischen Infrastruktur [Quelle: Militärgeschichtliches Forschungsamt – K. Arlt, M. Thomae, B. Thoß, Potsdam (2010): Militärgeschichtliches Handbuch Brandenburg-Berlin]. Es entstanden unter Inanspruchnahme großer Flächen Kasernen, Exerzier-, Schieß- und Übungsplätze sowie Flugplätze.

In Folge der intensiven Nachnutzung dieser Flächen nach 1945 durch die Westgruppe Sowjetischer Truppen (WGT) und die Nationale Volksarmee (NVA) hat das heutige Land Brandenburg den größten Anteil an militärisch genutzten Liegenschaften in den neuen Bundesländern zu tragen.

Aus Unfällen, Leckagen und der nicht sachgerechten Handhabung umweltgefährdender Stoffe resultieren bis heute erhebliche Gefährdungen für Mensch und Umwelt.

Schadstoffe wie sprengstofftypische Verbindungen, Treibstoffe und Lösungsmittel belasten Boden und Grundwasser.

Nach dem 2. Weltkrieg entstanden in der DDR große Industriegebiete mit Schwerpunkten wie

  • Fahrzeugbau in Ludwigsfelde
  • Lokomotivbau in Hennigsdorf
  • Elektroindustrie in Teltow
  • Erdöl- und Papierindustrie in Schwedt
  • Stahlindustrie in Eisenhüttenstadt, Hennigsdorf und Brandenburg an der Havel
  • Schwermaschinenindustrie in Wildau
  • pharmazeutische Werke in Oranienburg und
  • chemische Industrie in Schwarzheide

In der Region um Cottbus entstanden braunkohleverarbeitende Industrie und Kraftwerke, die mit einer stetigen Steigerung des Braunkohleabbaus einhergingen und zwei Drittel der Brennstoffproduktion der DDR ausmachten. [Quelle: Holmsten, G., 1991, Brandenburg Geschichte des Landes, seiner Städte und Regenten, 2. Auflage, edition aranie, Berlin]

Auf die Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen machte erstmals der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) aufmerksam. In seinen 1978 veröffentlichten Gutachten zur Bewertung der Umweltsituation in der Bundesrepublik wurde erstmals der Begriff „Altlasten“ geprägt [Quelle: Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (Februar 1978): Umweltgutachten 1978]. Anfang der 1980er Jahre rückte die Thematik der Altlasten durch ökologische Folgen zahlreicher Schadensfälle in das öffentliche Bewusstsein. Damit begann die aktive Bearbeitung von Altlasten in der Bundesrepublik.

Anfang der 1980er Jahre erfolgte erstmals in der ehemaligen DDR eine kartenmäßige Erfassung von Standorten an denen mit Schadstoffen umgegangen wurde. Insbesondere die Lager- und Umschlagplätze von Chemikalien sowie Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen sind, wurden dabei genauer erfasst. Umweltgesetzliche Grundlagen traten zum Beispiel im Jahr 1985 mit der Verordnung zur Umweltinspektion in Kraft.

Nach der Wiedervereinigung gingen die DDR-eigenen Industriestandorte und ihre Altlasten auf die Bundesrepublik über. Auf der Grundlage des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten sowie des Umweltrahmen- und des Hemmnisbeseitigungsgesetzes einigten sich der Bund und die betroffenen Bundesländer über eine gemeinsame Finanzierung sowie auf 21 sogenannte Ökologische Großprojekte.

Die Jahrzehnte andauernde intensive industrielle Flächennutzung - der unsachgemäße Umgang mit Betriebsmitteln, große Havarien oder Handhabungsverluste - verursachten Schadstoffeinträge in den Boden und das Grundwasser. Auf Grund der Vielzahl von Altlasten ergibt sich seit 1990 ein immenser Untersuchungs- und Sanierungsbedarf auf diesen Flächen.

Mit der Veröffentlichung des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt am 24. März 1998 wurden bundeseinheitliche Vorschriften für die Altlastenbearbeitung formuliert, welche 1999 mit der untergesetzlichen Bundesbodenschutz-Verordnung in Kraft traten.

Die systematische Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und deren Bewertung und Sanierung erfolgte im Land Brandenburg sukzessiv seit Anfang der 1990er Jahre. Dieser Prozess ist bis heute nicht abgeschlossen und wird in den nächsten Jahrzehnten fortgeführt.