Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie im 3. Bewirtschaftungszeitraum

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Für die mengenmäßige Zustandsbewertung der Grundwasserkörper wurde für die einzelnen Grundwassermessstellen zunächst die Trendbewertung der Grundwasserstände nach der Methodik von Grimm-Strele (LAWA 2011) vorgenommen und ein Zeitraum von 30 Jahren (1988 - 2018) gewählt. Hierbei wird der lineare Trend des Grundwasserstands auf die Spannweite der Extremwerte des Grundwasserstands bezogen. Es ergibt sich ein Bewertungsmaß in Prozent pro Jahr. Liegt dieses Maß unter minus ein Prozent/Jahr, so wird der Grundwasserstand als fallend gewertet. Oberhalb von plus einem Prozent/Jahr liegt ein steigender Trend vor. Es wurde eine weitere Abstufung vorgenommen, in dem bei einem Maß von plus/minus zwei Prozent von einem stark steigenden beziehungsweise stark fallenden Trend ausgegangen wird.

Für die Bewertung der Grundwasserkörper wird der Anteil der Grundwassermessstellen mit fallenden Wasserständen innerhalb des jeweiligen Grundwasserkörpers berechnet. Beträgt dieser Anteil mehr als ein Drittel, soll eine detaillierte Wasserbilanz berechnet werden.

Für diesen Schritt ist die Methodik festzulegen, nach der die detaillierte Wasserbilanz bestimmt wird. Entsprechend der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Empfehlung besteht die Möglichkeit, auf einen länderspezifischen Ansatz zurückzugreifen. In Brandenburg ist die Grundwasserbilanzierungsmethodik nach Meinert (1988) verwendet worden. Folgende Arbeitsschritte wurden dabei durchgeführt:

  1. Erarbeitung der Grundlagendaten, wie unter anderem die Ausgrenzung der oberirdischen Einzugsgebiete mit repräsentativen Abflussmessstellen und unterirdischen Einzugsgebiete auf Basis des Hydroisohypsenplans von Frühjahr 2015
  2. Berücksichtigung der Grundwasser- sowie Oberflächenwassernutzungen (Entnahmen, Einleitungen, Nutzungsverluste) innerhalb des Bilanzgebiets sowie die Oberflächen- und Grundwasserüberleitungen (künstliche Ab- und Einleitungen von Wasser, die nicht in den Abflussmessstellen erfasst werden)
  3. Erstellung der Gesamtwasserbilanz für mittlere Verhältnisse und darauf aufbauend die Grundwasserbilanz. Für diese sind der ökologische Mindestabfluss und die perspektivischen Nutzungsverluste der genehmigten Entnahmen berücksichtigt worden.
  4. Ableitung des natürlichen und nutzbaren Grundwasserdargebots
  5. Bestimmung des Auslastungsgrads des nutzbaren Grundwasserdargebotes

Im Ergebnis dessen ist die Bilanzierungsauswertung flächengemittelt auf die Grundwasserkörper übertragen und GIS-technisch verschnitten worden. Die sehr kleinen Grundwasserkörper sind zum Teil aufgrund wasserhaushaltlicher Rahmenbedingungen in die umgebenden größeren Grundwasserkörper aufgegangen.

Die detaillierte Wasserbilanz lässt sich aus dem unter Punkt 5 beschriebenen Auslastungsgrad ableiten. Liegt die Auslastung bei 50 Prozent oder weniger (inklusive Abzug des ökologischen Mindestabflusses), ist die Wasserbilanz ausgeglichen beziehungsweise positiv. Liegt sie darüber spricht man von einer negativen Wasserbilanz.

Schließlich erfolgte die Beurteilung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper nach einer Bewertungsmatrix, die sich an die LAWA-Empfehlung (08/2011) anlehnt. Bei dieser Bewertung der Grundwasserkörper wird der Anteil von Grundwassermessstellen mit fallenden Wasserständen, die Wasserbilanz innerhalb des jeweiligen Grundwasserkörpers sowie negative Einflüsse auf grundwasserabhängige Oberflächengewässer oder Landökosysteme betrachtet.

Im Ergebnis der Bewertung der Wasserbilanz werden 3 Grundwasserkörper (Mittlere Spree, Mittlere Spree B und Schwarze Elster) in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft (siehe Tabelle, PDF-Datei).

Grundwasserabhängige Landökosysteme

Grundwasserabhängige Landökosysteme unterliegen hinsichtlich Veränderungen der Grundwassermenge und -qualität vielfältigen Gefährdungen. In Bezug auf die zur Verfügung stehende Grundwassermenge sind besonders die Ökosysteme gefährdet, die in Gebieten mit relevanten Grundwasserentnahmen liegen. Hier kann es zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels und als Folge dessen zu einer irreversiblen Schädigung des Ökosystems kommen. Zur Abschätzung dieses Risikos für die ausgewiesenen Landökosysteme wurde eine Analyse der Überschneidungen zwischen grundwasserabhängigen Landökosystemen und Grundwasserentnahmebereichen von Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Industrie durchgeführt. Eine detaillierte Risikoanalyse erfolgte anschließend für die einzelnen grundwasserabhängigen Landökosysteme innerhalb der ausgewiesenen Entnahmebereiche auf Basis von Grundwasserständen. Hierfür wurden 192 Grundwassermessstellen ausgewertet, die sich in der Nähe der potenziell gefährdeten Landökosysteme befinden. Insgesamt wurden 92 Biotope identifiziert, die in Gebieten mit Grundwasserentnahmen liegen und in deren näherer Umgebung fallende Wasserstände zu verzeichnen sind. Diese Biotope werden als gefährdet eingestuft.

Da eine Grundwasserentnahme zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels führt, können grundwasserabhängige Landökosysteme auch bei einer ausgeglichenen Wasserbilanz für ein größeres Bilanzgebiet regional beeinträchtigt werden.

Nach Vorgabe der LAWA werden deshalb zusätzlich solche Grundwasserkörper in den schlechten Zustand eingestuft, in denen durch Grundwasserentnahmen signifikant geschädigte, grundwasserabhängige Landökosysteme liegen.

Für die Bewertung der gefährdeten grundwasserabhängigen Landökosysteme wurde für die vorhandenen Biotope der Fauna-Flora-Habitat- Erhaltungszustand (FFH) recherchiert. Dazu erfolgte ein fachlicher Austausch mit der zuständigen Naturschutzabteilung.

Für die Bewertung gilt: Wenn für ein betroffenes Biotop aktuell eine Verschlechterung des Erhaltungszustands festgestellt wird, wird der Grundwasserkörper, in dem sich das betroffene grundwasserabhängige Landökosystem befindet, in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft.

Im Ergebnis der Bewertung grundwasserabhängiger Landökosysteme werden drei Grundwasserkörper (Mittlere Spree, Lausitzer Neiße und Lausitzer Neiße B1) in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft (siehe Tabelle, PDF-Datei).

Gesamtbewertung

Die Teilergebnisse der Grundwasserbilanzierung und der Betrachtung der grundwasserabhängigen Landökosysteme wurden zusammengeführt.

Insgesamt sind somit im 3. Bewirtschaftungszeitraum 37 Grundwasserkörper im guten mengenmäßigen Zustand und 5 Grundwasserkörper im schlechten mengenmäßigen Zustand.

Die Grundwasserkörper, die gemeldeten Grundwassermessstellen (blaue Punkte) sowie die mengenmäßige Zustandsbewertung (grün bedeutet guter mengenmäßiger Zustand, rot bedeutet schlechter mengenmäßiger Zustand) sind in der folgenden Kartenanwendung der Auskunftsplattform Wasser (APW) abrufbar:

Für die mengenmäßige Zustandsbewertung der Grundwasserkörper wurde für die einzelnen Grundwassermessstellen zunächst die Trendbewertung der Grundwasserstände nach der Methodik von Grimm-Strele (LAWA 2011) vorgenommen und ein Zeitraum von 30 Jahren (1988 - 2018) gewählt. Hierbei wird der lineare Trend des Grundwasserstands auf die Spannweite der Extremwerte des Grundwasserstands bezogen. Es ergibt sich ein Bewertungsmaß in Prozent pro Jahr. Liegt dieses Maß unter minus ein Prozent/Jahr, so wird der Grundwasserstand als fallend gewertet. Oberhalb von plus einem Prozent/Jahr liegt ein steigender Trend vor. Es wurde eine weitere Abstufung vorgenommen, in dem bei einem Maß von plus/minus zwei Prozent von einem stark steigenden beziehungsweise stark fallenden Trend ausgegangen wird.

Für die Bewertung der Grundwasserkörper wird der Anteil der Grundwassermessstellen mit fallenden Wasserständen innerhalb des jeweiligen Grundwasserkörpers berechnet. Beträgt dieser Anteil mehr als ein Drittel, soll eine detaillierte Wasserbilanz berechnet werden.

Für diesen Schritt ist die Methodik festzulegen, nach der die detaillierte Wasserbilanz bestimmt wird. Entsprechend der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Empfehlung besteht die Möglichkeit, auf einen länderspezifischen Ansatz zurückzugreifen. In Brandenburg ist die Grundwasserbilanzierungsmethodik nach Meinert (1988) verwendet worden. Folgende Arbeitsschritte wurden dabei durchgeführt:

  1. Erarbeitung der Grundlagendaten, wie unter anderem die Ausgrenzung der oberirdischen Einzugsgebiete mit repräsentativen Abflussmessstellen und unterirdischen Einzugsgebiete auf Basis des Hydroisohypsenplans von Frühjahr 2015
  2. Berücksichtigung der Grundwasser- sowie Oberflächenwassernutzungen (Entnahmen, Einleitungen, Nutzungsverluste) innerhalb des Bilanzgebiets sowie die Oberflächen- und Grundwasserüberleitungen (künstliche Ab- und Einleitungen von Wasser, die nicht in den Abflussmessstellen erfasst werden)
  3. Erstellung der Gesamtwasserbilanz für mittlere Verhältnisse und darauf aufbauend die Grundwasserbilanz. Für diese sind der ökologische Mindestabfluss und die perspektivischen Nutzungsverluste der genehmigten Entnahmen berücksichtigt worden.
  4. Ableitung des natürlichen und nutzbaren Grundwasserdargebots
  5. Bestimmung des Auslastungsgrads des nutzbaren Grundwasserdargebotes

Im Ergebnis dessen ist die Bilanzierungsauswertung flächengemittelt auf die Grundwasserkörper übertragen und GIS-technisch verschnitten worden. Die sehr kleinen Grundwasserkörper sind zum Teil aufgrund wasserhaushaltlicher Rahmenbedingungen in die umgebenden größeren Grundwasserkörper aufgegangen.

Die detaillierte Wasserbilanz lässt sich aus dem unter Punkt 5 beschriebenen Auslastungsgrad ableiten. Liegt die Auslastung bei 50 Prozent oder weniger (inklusive Abzug des ökologischen Mindestabflusses), ist die Wasserbilanz ausgeglichen beziehungsweise positiv. Liegt sie darüber spricht man von einer negativen Wasserbilanz.

Schließlich erfolgte die Beurteilung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper nach einer Bewertungsmatrix, die sich an die LAWA-Empfehlung (08/2011) anlehnt. Bei dieser Bewertung der Grundwasserkörper wird der Anteil von Grundwassermessstellen mit fallenden Wasserständen, die Wasserbilanz innerhalb des jeweiligen Grundwasserkörpers sowie negative Einflüsse auf grundwasserabhängige Oberflächengewässer oder Landökosysteme betrachtet.

Im Ergebnis der Bewertung der Wasserbilanz werden 3 Grundwasserkörper (Mittlere Spree, Mittlere Spree B und Schwarze Elster) in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft (siehe Tabelle, PDF-Datei).

Grundwasserabhängige Landökosysteme

Grundwasserabhängige Landökosysteme unterliegen hinsichtlich Veränderungen der Grundwassermenge und -qualität vielfältigen Gefährdungen. In Bezug auf die zur Verfügung stehende Grundwassermenge sind besonders die Ökosysteme gefährdet, die in Gebieten mit relevanten Grundwasserentnahmen liegen. Hier kann es zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels und als Folge dessen zu einer irreversiblen Schädigung des Ökosystems kommen. Zur Abschätzung dieses Risikos für die ausgewiesenen Landökosysteme wurde eine Analyse der Überschneidungen zwischen grundwasserabhängigen Landökosystemen und Grundwasserentnahmebereichen von Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Industrie durchgeführt. Eine detaillierte Risikoanalyse erfolgte anschließend für die einzelnen grundwasserabhängigen Landökosysteme innerhalb der ausgewiesenen Entnahmebereiche auf Basis von Grundwasserständen. Hierfür wurden 192 Grundwassermessstellen ausgewertet, die sich in der Nähe der potenziell gefährdeten Landökosysteme befinden. Insgesamt wurden 92 Biotope identifiziert, die in Gebieten mit Grundwasserentnahmen liegen und in deren näherer Umgebung fallende Wasserstände zu verzeichnen sind. Diese Biotope werden als gefährdet eingestuft.

Da eine Grundwasserentnahme zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels führt, können grundwasserabhängige Landökosysteme auch bei einer ausgeglichenen Wasserbilanz für ein größeres Bilanzgebiet regional beeinträchtigt werden.

Nach Vorgabe der LAWA werden deshalb zusätzlich solche Grundwasserkörper in den schlechten Zustand eingestuft, in denen durch Grundwasserentnahmen signifikant geschädigte, grundwasserabhängige Landökosysteme liegen.

Für die Bewertung der gefährdeten grundwasserabhängigen Landökosysteme wurde für die vorhandenen Biotope der Fauna-Flora-Habitat- Erhaltungszustand (FFH) recherchiert. Dazu erfolgte ein fachlicher Austausch mit der zuständigen Naturschutzabteilung.

Für die Bewertung gilt: Wenn für ein betroffenes Biotop aktuell eine Verschlechterung des Erhaltungszustands festgestellt wird, wird der Grundwasserkörper, in dem sich das betroffene grundwasserabhängige Landökosystem befindet, in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft.

Im Ergebnis der Bewertung grundwasserabhängiger Landökosysteme werden drei Grundwasserkörper (Mittlere Spree, Lausitzer Neiße und Lausitzer Neiße B1) in den schlechten mengenmäßigen Zustand eingestuft (siehe Tabelle, PDF-Datei).

Gesamtbewertung

Die Teilergebnisse der Grundwasserbilanzierung und der Betrachtung der grundwasserabhängigen Landökosysteme wurden zusammengeführt.

Insgesamt sind somit im 3. Bewirtschaftungszeitraum 37 Grundwasserkörper im guten mengenmäßigen Zustand und 5 Grundwasserkörper im schlechten mengenmäßigen Zustand.

Die Grundwasserkörper, die gemeldeten Grundwassermessstellen (blaue Punkte) sowie die mengenmäßige Zustandsbewertung (grün bedeutet guter mengenmäßiger Zustand, rot bedeutet schlechter mengenmäßiger Zustand) sind in der folgenden Kartenanwendung der Auskunftsplattform Wasser (APW) abrufbar:


 

Weiterführende Informationen

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