Ab 2023 erstmalig geschützte Arten

Ein Zebrawels (weiß-schwarz gestreift) in einem Aquarium.
© Mirko Rosenau/stock.adobe.com
Ein Zebrawels (weiß-schwarz gestreift) in einem Aquarium.
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Zum 23. Februar 2023 treten offiziell die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 in Kraft. Das ist auch für Halter in Brandenburg rechtlich relevant.

Dadurch wird mit dem Zebrawels (Hypancistrus zebra) erstmalig ein beliebter Süßwasser-Aquarienbewohner unter besonderen Schutz gestellt. Die Art lebt ausschließlich im Rio Xingu in Brasilien, wurde dort erst in den 1980er Jahren entdeckt und 1989 unter dem Aquarianer-Codenamen „L46“ erstmalig nach Deutschland eingeführt. Sie ist in der Natur hochbedroht und im Aquarium sehr beliebt – ein klassischer Fall für die CITES-Konvention.

Alle Halter der Art in Brandenburg müssen ihren aktuellen Bestand nun vor dem Stichtag 23. Februar 2023 mit einem Tierbestandsmeldeformular beim zuständigen Landesamt für Umwelt anmelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis einer legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden.

Neben dem Zebrawels wurden zahlreiche auch in Brandenburg gehaltenen Schildkrötenarten neu auf die Liste der geschützten Arten gesetzt, darunter Höckerschildkröten der Gattung Graptemys aus dem östlichen Nordamerika und alle Erdschildkröten der süd- und mittelamerikanischen Gattung Rhinoclemmys.
Eine vollständige Liste aller ab 23. Februar 2023 erstmalig geschützter Arten ist verfügbar. Das Bundesamt für Naturschutz hat die rechtlichen Auswirkungen für die neu unter Schutz gestellten Arten zusammengefasst.

Zum 23. Februar 2023 treten offiziell die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 in Kraft. Das ist auch für Halter in Brandenburg rechtlich relevant.

Dadurch wird mit dem Zebrawels (Hypancistrus zebra) erstmalig ein beliebter Süßwasser-Aquarienbewohner unter besonderen Schutz gestellt. Die Art lebt ausschließlich im Rio Xingu in Brasilien, wurde dort erst in den 1980er Jahren entdeckt und 1989 unter dem Aquarianer-Codenamen „L46“ erstmalig nach Deutschland eingeführt. Sie ist in der Natur hochbedroht und im Aquarium sehr beliebt – ein klassischer Fall für die CITES-Konvention.

Alle Halter der Art in Brandenburg müssen ihren aktuellen Bestand nun vor dem Stichtag 23. Februar 2023 mit einem Tierbestandsmeldeformular beim zuständigen Landesamt für Umwelt anmelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis einer legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden.

Neben dem Zebrawels wurden zahlreiche auch in Brandenburg gehaltenen Schildkrötenarten neu auf die Liste der geschützten Arten gesetzt, darunter Höckerschildkröten der Gattung Graptemys aus dem östlichen Nordamerika und alle Erdschildkröten der süd- und mittelamerikanischen Gattung Rhinoclemmys.
Eine vollständige Liste aller ab 23. Februar 2023 erstmalig geschützter Arten ist verfügbar. Das Bundesamt für Naturschutz hat die rechtlichen Auswirkungen für die neu unter Schutz gestellten Arten zusammengefasst.

Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen.

Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen.