ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung

Aktuelles

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg veranstaltet zusammen mit dem Landesamt für Umwelt am 1. April 2026 ein weiteres Webinar zu ELiA-Online.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Webinar finden Sie über den Link https://events.ihk-ostbrandenburg.de/webinareliaonline.

Aktuelles

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg veranstaltet zusammen mit dem Landesamt für Umwelt am 1. April 2026 ein weiteres Webinar zu ELiA-Online.

Weitere Informationen und die Anmeldung zum Webinar finden Sie über den Link https://events.ihk-ostbrandenburg.de/webinareliaonline.

© Landesamt für Umwelt

Was ist ELiA?

ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten.

Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten.

Die wichtigsten Funktionen von ELiA-Online sind:

    • Benutzerfreundliche Weboberfläche: Die Plattform bietet eine klar strukturierte, leicht verständliche Oberfläche, auf der die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt werden. Alle benötigten Informationen können direkt in das Online-Formular eingegeben werden, was den Aufwand für die Antragstellung erheblich reduziert.
    • Automatische Voreinstellungen und Hilfen: ELiA-Online stellt automatisch Voreinstellungen zur Verfügung, die je nach Art der Anlage und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren variieren. Dies vereinfacht die Dateneingabe und minimiert die Fehlerquellen.
    • Schlüsseltabellen: Für technische und emittierte Daten können Antragsteller auf eine umfangreiche Sammlung von Schlüsseltabellen zugreifen, die relevante Parameter schnell und präzise zur Verfügung stellen. So wird sichergestellt, dass die richtigen Werte für die Genehmigung verwendet werden.
    • Plausibilitätsprüfungen: Während der Antrag erstellt wird, führt ELiA-Online kontinuierlich Plausibilitätsprüfungen durch, die die eingegebenen Daten auf Konsistenz und Korrektheit überprüfen. Dies hilft, Fehler bereits während der Eingabe zu vermeiden und stellt sicher, dass der Antrag den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.
    • Direkte elektronische Einreichung: Nach Fertigstellung des Antrags können alle Unterlagen direkt über die ELiA-Online-Plattform an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Die digitale Einreichung spart Zeit und vermeidet Probleme wie verlorene oder unvollständige Papierdokumente.

ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

ELiA kann kostenfrei genutzt werden.

© Landesamt für Umwelt

Was ist ELiA?

ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten.

Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten.

Die wichtigsten Funktionen von ELiA-Online sind:

    • Benutzerfreundliche Weboberfläche: Die Plattform bietet eine klar strukturierte, leicht verständliche Oberfläche, auf der die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt werden. Alle benötigten Informationen können direkt in das Online-Formular eingegeben werden, was den Aufwand für die Antragstellung erheblich reduziert.
    • Automatische Voreinstellungen und Hilfen: ELiA-Online stellt automatisch Voreinstellungen zur Verfügung, die je nach Art der Anlage und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren variieren. Dies vereinfacht die Dateneingabe und minimiert die Fehlerquellen.
    • Schlüsseltabellen: Für technische und emittierte Daten können Antragsteller auf eine umfangreiche Sammlung von Schlüsseltabellen zugreifen, die relevante Parameter schnell und präzise zur Verfügung stellen. So wird sichergestellt, dass die richtigen Werte für die Genehmigung verwendet werden.
    • Plausibilitätsprüfungen: Während der Antrag erstellt wird, führt ELiA-Online kontinuierlich Plausibilitätsprüfungen durch, die die eingegebenen Daten auf Konsistenz und Korrektheit überprüfen. Dies hilft, Fehler bereits während der Eingabe zu vermeiden und stellt sicher, dass der Antrag den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.
    • Direkte elektronische Einreichung: Nach Fertigstellung des Antrags können alle Unterlagen direkt über die ELiA-Online-Plattform an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Die digitale Einreichung spart Zeit und vermeidet Probleme wie verlorene oder unvollständige Papierdokumente.

ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:

    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

ELiA kann kostenfrei genutzt werden.

Verwendung von ELiA-Online

Für Antragstellungen für Verwaltungsleistungen nach BImSchG soll ab 01. April 2025 grundsätzlich das Fachverfahren ELiA-Online genutzt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit. Paragraph 19 BImSchG,
  • Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
  • Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
  • Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
  • Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
  • Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
  • Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
  • Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
  • Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
  • Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.

Hinweis: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline als Unternehmen mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.

Bitte nutzen Sie dazu folgende Links:

Einreichen des Antrags

Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht.

Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden.

Für Antragstellungen für Verwaltungsleistungen nach BImSchG soll ab 01. April 2025 grundsätzlich das Fachverfahren ELiA-Online genutzt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit. Paragraph 19 BImSchG,
  • Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
  • Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
  • Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
  • Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
  • Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
  • Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
  • Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
  • Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
  • Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
  • Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.

Hinweis: Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist eine Registrierung im Serviceportal GemeinsamOnline als Unternehmen mit gültigem ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA Online nutzende Person empfohlen.

Bitte nutzen Sie dazu folgende Links:

Einreichen des Antrags

Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht.

Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden.

Kontakt

Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen, Fragen

Ansprechpartner:
Vorname:
Stefan
Nachname:
Trukenmüller
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Abteilung:
Referat T13
E-Mail:
lfu.elia@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 335 60676 5229

Kontakt in den Genehmigungsverfahrensstellen

Ansprechpartner:
Vorname:
Kathrin
Nachname:
Krause
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Abteilung:
Referat T11
E-Mail:
kathrin.krause@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 442-482
Ansprechpartner:
Vorname:
Anja
Nachname:
Barthel
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Abteilung:
Referat T12
E-Mail:
anja.barthel@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 4991-1429
Ansprechpartner:
Vorname:
David
Nachname:
Hertel
Organisationsname:
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Abteilung:
Referat T13
E-Mail:
david.hertel@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 335 606765276

Weiterführende Informationen

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