Lärm und Geruch

Straßenverkehr als Beispiel für Lärm und Geruch
© Thaut Images/stock.adobe.com
Straßenverkehr als Beispiel für Lärm und Geruch
© Thaut Images/stock.adobe.com

Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen.

Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind.

Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber.

Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen.

Die Immissionsbelastung der Bürger in Brandenburg durch Lärm und Geruch hat durch die steigende Mobilität und das wirtschaftliche Wachstum in den letzten Jahren weiter zugenommen.

Insbesondere in den größeren Städten und Gemeinden und im Ballungsraum um Berlin lässt sich ein stetiger Anstieg der Lärmbelastung feststellen, da hier oft viele unterschiedliche Lärmquellen zu finden sind.

Den Lärm verursachenden Quellen, wie zum Beispiel dem Straßen- Schienen- und Flugverkehr sowie der Geräuschbelastung von großen gewerblichen Anlagen, steht ein hohes Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber.

Im Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) werden die Belange des Lärmschutzes für unterschiedliche Verfahren auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Normen geprüft. Wenn sich bei Verfahren aufgrund enger räumlicher Verhältnisse die gewünschten Abstände zwischen Lärmverursacher und zu schützender Nutzung nicht herstellen lassen, liegt ein Schwerpunkt der behördlichen Aufgabe unter anderem in der Prüfung, Abwägung aber auch in der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen.