Das Landesamt für Umwelt als Arbeitgeber

""
""

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als obere Landesbehörde für Fach- und Vollzugsaufgaben im Umweltbereich in Brandenburg zuständig. Hier wird der Sachverstand in den umweltrelevanten Bereichen Wasser, Naturschutz, Abfall, Boden und Immissionsschutz sowie der Verwaltung der Brandenburger Naturlandschaften und der Regionalentwicklung gebündelt.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als obere Landesbehörde für Fach- und Vollzugsaufgaben im Umweltbereich in Brandenburg zuständig. Hier wird der Sachverstand in den umweltrelevanten Bereichen Wasser, Naturschutz, Abfall, Boden und Immissionsschutz sowie der Verwaltung der Brandenburger Naturlandschaften und der Regionalentwicklung gebündelt.

Wir bieten Ihnen:

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
  • eine konstante Aus- und Fortbildung sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement,
  • gute Führung über alle Hierarchieebenen der Organisation hinweg sowie
  • ein freundliches und hilfsbereites Team, das Sie vom ersten Tag einbindet und unterstützt.

Wir bieten Ihnen:

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
  • eine konstante Aus- und Fortbildung sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement,
  • gute Führung über alle Hierarchieebenen der Organisation hinweg sowie
  • ein freundliches und hilfsbereites Team, das Sie vom ersten Tag einbindet und unterstützt.

  • Stellenangebote

    Die Stellenangebote des Landesamts für Umwelt werden in einer gemeinsamen Übersicht des Ressort aufgelistet.

    Grundsätzlich werden alle verfügbaren Positionen ausgeschrieben. Sollten Sie uns trotzdem eine Initiativbewerbung senden wollen, schicken Sie diese bitte an s1@lfu.brandenburg.de.

    Die Stellenangebote des Landesamts für Umwelt werden in einer gemeinsamen Übersicht des Ressort aufgelistet.

    Grundsätzlich werden alle verfügbaren Positionen ausgeschrieben. Sollten Sie uns trotzdem eine Initiativbewerbung senden wollen, schicken Sie diese bitte an s1@lfu.brandenburg.de.

  • Praktika

    Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums

    Die Vergabe von Praktikumsplätzen erfolgt vorrangig an Studentinnen und Studenten, deren Studienordnung ein Pflichtpraktikum vorsieht und bei denen noch kein Bachelorabschluss vorliegt.
    Das Praktikum sollte mindestens vier Wochen und längstens sechs Monate dauern. Für das Praktikum können weder ein Entgelt gezahlt noch sozialversicherungsrechtliche Leistungen oder andere Kosten übernommen werden. Ebenfalls besteht während des Praktikums kein Urlaubsanspruch.
    Aus der Ableistung eines Praktikums kann kein Anspruch auf eine eventuelle Weiterbeschäftigung im Landesamt für Umwelt (LfU) abgeleitet werden.

    Bewerbungsprozess

    Die Bewerbung für Ihr Praktikum sollte spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Praktikumsbeginn im LfU eingehen.
    Die folgenden Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte als eine oder mehrere PDF-Dateien per E-Mail an s1@lfu.brandenburg.de:

    • Bewerbungsschreiben unter Angabe der konkreten Praktikumsdauer sowie des gewünschten Referates beziehungsweise Einsatzbereiches (mit Alternativen),
    • tabellarischer Lebenslauf,
    • Kopie des Nachweises über die Hochschul- oder Fachhochschulreife,
    • Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung: Deckblatt mit Hinweis zum Erstellungsdatum der Ordnung und Auszug der Ordnung, aus dem hervorgeht, dass ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, inklusive der vorgeschriebenen Dauer (die entsprechenden Stellen bitte markieren),
    • gültige Immatrikulationsbescheinigung,
    • Nachweis der Kranken- und Haftpflichtversicherung.

    Die Vereinbarung wird von unserem Amt erstellt und wird den Praktikantinnen und Praktikanten am ersten Tag, vor der Praktikumsaufnahme, am Praktikumsort ausgehändigt.

    Praktikum im Rahmen des Dualen Studiums

    Das LfU ist Praxispartner für die Dualen Studiengänge „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (Bachelor of Laws)“ und „Verwaltungsinformatik Brandenburg (Bachelor of Science)" der Technischen Hochschule Wildau. Das heißt, Sie können ein oder mehrere von insgesamt vier vorgesehenen Praktika (je 13 Wochen) im Rahmen des Studiums bei uns absolvieren. Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK).

    Praktikum im Rahmen der Ausbildung

    Das LfU ist Praxispartner für die Laufbahnausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD) des Landes Brandenburg. Das heißt, Sie können ein oder mehrere von insgesamt drei vorgesehenen Praktika (vier bis sechs Monate) im Rahmen der Ausbildung bei uns absolvieren. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern für Kommunales Brandenburg (MIK).

    Schülerbetriebspraktikum

    Das Schülerbetriebspraktikum, das im Land Brandenburg in der neunten und zehnten Jahrgangsstufe obligatorisch durchgeführt wird (zwei bis drei Unterrichtswochen), kann beim Landesamt für Umwelt absolviert werden.

    Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums

    Die Vergabe von Praktikumsplätzen erfolgt vorrangig an Studentinnen und Studenten, deren Studienordnung ein Pflichtpraktikum vorsieht und bei denen noch kein Bachelorabschluss vorliegt.
    Das Praktikum sollte mindestens vier Wochen und längstens sechs Monate dauern. Für das Praktikum können weder ein Entgelt gezahlt noch sozialversicherungsrechtliche Leistungen oder andere Kosten übernommen werden. Ebenfalls besteht während des Praktikums kein Urlaubsanspruch.
    Aus der Ableistung eines Praktikums kann kein Anspruch auf eine eventuelle Weiterbeschäftigung im Landesamt für Umwelt (LfU) abgeleitet werden.

    Bewerbungsprozess

    Die Bewerbung für Ihr Praktikum sollte spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Praktikumsbeginn im LfU eingehen.
    Die folgenden Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte als eine oder mehrere PDF-Dateien per E-Mail an s1@lfu.brandenburg.de:

    • Bewerbungsschreiben unter Angabe der konkreten Praktikumsdauer sowie des gewünschten Referates beziehungsweise Einsatzbereiches (mit Alternativen),
    • tabellarischer Lebenslauf,
    • Kopie des Nachweises über die Hochschul- oder Fachhochschulreife,
    • Auszug aus der Studien- oder Prüfungsordnung: Deckblatt mit Hinweis zum Erstellungsdatum der Ordnung und Auszug der Ordnung, aus dem hervorgeht, dass ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist, inklusive der vorgeschriebenen Dauer (die entsprechenden Stellen bitte markieren),
    • gültige Immatrikulationsbescheinigung,
    • Nachweis der Kranken- und Haftpflichtversicherung.

    Die Vereinbarung wird von unserem Amt erstellt und wird den Praktikantinnen und Praktikanten am ersten Tag, vor der Praktikumsaufnahme, am Praktikumsort ausgehändigt.

    Praktikum im Rahmen des Dualen Studiums

    Das LfU ist Praxispartner für die Dualen Studiengänge „Öffentliche Verwaltung Brandenburg (Bachelor of Laws)“ und „Verwaltungsinformatik Brandenburg (Bachelor of Science)" der Technischen Hochschule Wildau. Das heißt, Sie können ein oder mehrere von insgesamt vier vorgesehenen Praktika (je 13 Wochen) im Rahmen des Studiums bei uns absolvieren. Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK).

    Praktikum im Rahmen der Ausbildung

    Das LfU ist Praxispartner für die Laufbahnausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst (MAVD) des Landes Brandenburg. Das heißt, Sie können ein oder mehrere von insgesamt drei vorgesehenen Praktika (vier bis sechs Monate) im Rahmen der Ausbildung bei uns absolvieren. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie auf der Website des Ministeriums des Innern für Kommunales Brandenburg (MIK).

    Schülerbetriebspraktikum

    Das Schülerbetriebspraktikum, das im Land Brandenburg in der neunten und zehnten Jahrgangsstufe obligatorisch durchgeführt wird (zwei bis drei Unterrichtswochen), kann beim Landesamt für Umwelt absolviert werden.

  • Freiwilligendienste

    Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD):

    Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Interessierte jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Ihren ökologischen Bundesfreiwilligendienst können Sie je nach Verfügbarkeit an einer Einsatzstelle des Landesamtes für Umwelt absolvieren.

    Dauer:

    In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.
    Freiwillige ab 27 Jahren können den ÖBFD auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) leisten.

    Voraussetzungen:

    Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder (weiblich, männlich, divers) engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat (im Land Brandenburg mit 16 Jahren).

    Anlaufstellen:

    Auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) können Sie sich über den ÖBFD informieren. Auf www.bundesfreiwilligendienst.de gibt es eine Übersicht aller Einsatzstellen im Land Brandenburg und der verfügbaren Plätze. Interessierte für einen Bundesfreiwilligendienst beim Landesamt für Umwelt Brandenburg können sich direkt bei den Einsatzstellen melden. Alternativ können sich Interessierte bei den zuständigen Trägern - dem Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (ijgd), dem Förderverein Märkischer Wald (FMW) und dem Landesjugendring (LJR) - über die Einsatzstellen Informieren und ihre Bewerbung einreichen. Die Träger erstellen in Zusammenarbeit mit dem LfU den Vertrag.

    Einsatzgebiete beim Landesamt für Umwelt Brandenburg:

    Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzstationen und Staatliche Vogelschutzwarten

    Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

    Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr handelt es sich um ein Bildungs- und Orientierungsjahr im Bereich Natur und Umwelt für Jugendliche und junge Erwachsene.

    Dauer:

    ein Jahr, Beginn in der Regel zum 1. September jeden Jahres bis zum 31. August des Folgejahres (bis maximal 18 Monate)

    Voraussetzungen:

    Ein freiwilliges ökologisches Jahr kann jeder (weiblich/männlich/divers) absolvieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat (im Land Brandenburg ab 16 Jahren), maximal bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

    Anlaufstellen:

    Auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) können Sie sich über das FÖJ informieren. Eine Übersicht aller Einsatzstellen im Land Brandenburg und der verfügbaren Plätze gibt es auf jugendfreiwilligendienste.de. Interessierte für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr beim Landesamt für Umwelt Brandenburg können sich direkt bei den Einsatzstellen melden. Alternativ können sich Interessierte bei den zuständigen Trägern - dem Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (ijgd), dem Förderverein Märkischer Wald (FMW) und dem Landesjugendring (LJR) - über die Einsatzstellen informieren und ihre Bewerbung einreichen. Die Träger erstellen in Zusammenarbeit mit dem LfU den Vertrag.

    Einsatzgebiete beim Landesamt für Umwelt Brandenburg:

    Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzstationen und Staatliche Vogelschutzwarten

    Wichtig: Ein Freiwilliger darf nur insgesamt 18 Monate beim FÖJ oder ÖBFD eingesetzt werden. Wurden im Vorfeld zum Beispiel schon 12 Monate FÖJ geleistet, sind im Anschluss nur noch maximal sechs Monate ÖBFD (oder andersherum) möglich.

    Ökologischer Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD):

    Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Interessierte jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Ihren ökologischen Bundesfreiwilligendienst können Sie je nach Verfügbarkeit an einer Einsatzstelle des Landesamtes für Umwelt absolvieren.

    Dauer:

    In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.
    Freiwillige ab 27 Jahren können den ÖBFD auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) leisten.

    Voraussetzungen:

    Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder (weiblich, männlich, divers) engagieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat (im Land Brandenburg mit 16 Jahren).

    Anlaufstellen:

    Auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) können Sie sich über den ÖBFD informieren. Auf www.bundesfreiwilligendienst.de gibt es eine Übersicht aller Einsatzstellen im Land Brandenburg und der verfügbaren Plätze. Interessierte für einen Bundesfreiwilligendienst beim Landesamt für Umwelt Brandenburg können sich direkt bei den Einsatzstellen melden. Alternativ können sich Interessierte bei den zuständigen Trägern - dem Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (ijgd), dem Förderverein Märkischer Wald (FMW) und dem Landesjugendring (LJR) - über die Einsatzstellen Informieren und ihre Bewerbung einreichen. Die Träger erstellen in Zusammenarbeit mit dem LfU den Vertrag.

    Einsatzgebiete beim Landesamt für Umwelt Brandenburg:

    Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzstationen und Staatliche Vogelschutzwarten

    Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

    Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr handelt es sich um ein Bildungs- und Orientierungsjahr im Bereich Natur und Umwelt für Jugendliche und junge Erwachsene.

    Dauer:

    ein Jahr, Beginn in der Regel zum 1. September jeden Jahres bis zum 31. August des Folgejahres (bis maximal 18 Monate)

    Voraussetzungen:

    Ein freiwilliges ökologisches Jahr kann jeder (weiblich/männlich/divers) absolvieren, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat (im Land Brandenburg ab 16 Jahren), maximal bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

    Anlaufstellen:

    Auf der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) können Sie sich über das FÖJ informieren. Eine Übersicht aller Einsatzstellen im Land Brandenburg und der verfügbaren Plätze gibt es auf jugendfreiwilligendienste.de. Interessierte für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr beim Landesamt für Umwelt Brandenburg können sich direkt bei den Einsatzstellen melden. Alternativ können sich Interessierte bei den zuständigen Trägern - dem Internationalen Jugendgemeinschaftsdienst (ijgd), dem Förderverein Märkischer Wald (FMW) und dem Landesjugendring (LJR) - über die Einsatzstellen informieren und ihre Bewerbung einreichen. Die Träger erstellen in Zusammenarbeit mit dem LfU den Vertrag.

    Einsatzgebiete beim Landesamt für Umwelt Brandenburg:

    Biosphärenreservate, Naturparke, Naturschutzstationen und Staatliche Vogelschutzwarten

    Wichtig: Ein Freiwilliger darf nur insgesamt 18 Monate beim FÖJ oder ÖBFD eingesetzt werden. Wurden im Vorfeld zum Beispiel schon 12 Monate FÖJ geleistet, sind im Anschluss nur noch maximal sechs Monate ÖBFD (oder andersherum) möglich.

  • Referendariat

    Auf Anfrage

    Auf Anfrage

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.

    Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.

    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Das Zertifikat, das als Qualitätssiegel für eine betriebliche Vereinbarkeitspolitik gilt, wird vom Kuratorium der berufundfamilie Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erteilt. Voraussetzung für die Zertifizierung ist das erfolgreiche Durchlaufen des dazugehörigen Auditierungsprozesses, in dem der Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen ermittelt und das betriebsindividuelle Potenzial systematisch entwickelt wurde.

    Im Rahmen der Auditierung wurden nicht nur strategische Ziele, sondern auch konkrete Maßnahmen definiert, die in einer Zielvereinbarung festgehalten sind. Diese gilt es nun während der dreijährigen Zertifikatslaufzeit bedarfsgerecht zu realisieren. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft.

    Logo audit berundundfamilie
    © audit berufundfamilie www.berufundfamilie.de
    Logo audit berundundfamilie
    © audit berufundfamilie www.berufundfamilie.de

Das sagen unsere Mitarbeitenden

Das sagen unsere Mitarbeitenden

""
""