Deponien dienen der dauerhaften Ablagerung von Abfällen. Sie gewährleisten die geordnete Ablagerung von Abfällen auf unbegrenzte Zeit und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 2018 wurden circa 1,2 Millionen Tonnen Abfall auf den Deponien in Brandenburg abgelagert.

In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden Abfälle vier Deponieklassen zugeordnet.

  • Deponieklasse O: hier werden ausschließlich gering belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden oder Bauschutt sein. Eine Deponie dieser Deponieklasse existiert derzeit in Brandenburg nicht.
  • Deponieklasse I:  hier werden mäßig belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt oder Schlacken, aber auch asbesthaltige Baustoffe sein.
  • Deponieklasse II: hier werden höhere belastet Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt, Schlacken oder mineralische Abfälle aus Produktionsprozessen sein.
  • Deponieklasse III: hier werden hoch belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt, Schlacken oder mineralische Abfälle aus Produktionsprozessen sein, die in der Regel als gefährlich gelten. Eine Deponie dieser Deponieklasse wird derzeit in Brandenburg nicht betrieben.

Deponien stellen einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben gewährleisten, dass die Auswirkungen der Deponien auf die Umwelt so gering wie möglich sind.

In Abhängigkeit vom Gefahrenpotential der Abfälle werden konkrete Anforderungen an:

  • den Standort und insbesondere den Untergrund,
  • die Abdichtungssysteme,
  • den Deponiebetrieb,
  • die Annahmekriterien und den Einbau der Abfälle,
  • die Fassung und die Reinigung des Sickerwassers und
  • die Fassung und Behandlung des Deponiegases

gestellt.

Deponien dienen der dauerhaften Ablagerung von Abfällen. Sie gewährleisten die geordnete Ablagerung von Abfällen auf unbegrenzte Zeit und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 2018 wurden circa 1,2 Millionen Tonnen Abfall auf den Deponien in Brandenburg abgelagert.

In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden Abfälle vier Deponieklassen zugeordnet.

  • Deponieklasse O: hier werden ausschließlich gering belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden oder Bauschutt sein. Eine Deponie dieser Deponieklasse existiert derzeit in Brandenburg nicht.
  • Deponieklasse I:  hier werden mäßig belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt oder Schlacken, aber auch asbesthaltige Baustoffe sein.
  • Deponieklasse II: hier werden höhere belastet Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt, Schlacken oder mineralische Abfälle aus Produktionsprozessen sein.
  • Deponieklasse III: hier werden hoch belastete Abfälle abgelagert. Dies können zum Beispiel Böden, Bauschutt, Schlacken oder mineralische Abfälle aus Produktionsprozessen sein, die in der Regel als gefährlich gelten. Eine Deponie dieser Deponieklasse wird derzeit in Brandenburg nicht betrieben.

Deponien stellen einen tiefgreifenden und dauerhaften Eingriff in Natur und Umwelt dar. Umfangreiche gesetzliche Vorgaben gewährleisten, dass die Auswirkungen der Deponien auf die Umwelt so gering wie möglich sind.

In Abhängigkeit vom Gefahrenpotential der Abfälle werden konkrete Anforderungen an:

  • den Standort und insbesondere den Untergrund,
  • die Abdichtungssysteme,
  • den Deponiebetrieb,
  • die Annahmekriterien und den Einbau der Abfälle,
  • die Fassung und die Reinigung des Sickerwassers und
  • die Fassung und Behandlung des Deponiegases

gestellt.

Abfallrechtliche Genehmigungen

Abfallrechtliche Genehmigungen sind Voraussetzungen für die Errichtung, den Betrieb und die wesentliche Änderung von Deponien. Sie setzen die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben für die einzelne Deponie konkret um. Die Genehmigungsverfahren unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. Weiterlesen

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Überwachung von Deponien

Direkt geltende gesetzliche Regelungen, die umfangreichen Festlegungen der Deponiegenehmigung und weitere behördliche Entscheidungen erfordern eine umfassende behördliche Überwachung.  Das Landesumweltamt überwacht die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der Deponien des Landes Brandenburg. Weiterlesen

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Weiterführende Informationen

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