Industrie- und gewerbliche Anlagen müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, bevor sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Im Verfahren werden die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft und auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert.

Industrie- und gewerbliche Anlagen müssen ein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen, bevor sie den Betrieb aufnehmen dürfen. Im Verfahren werden die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt geprüft und auf das gesetzlich zulässige Maß reduziert.