ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung

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eckiges blaues Logi mit Schriftzug ELiA , das heisst: Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
© Landesamt für Umwelt

Aktuelles

ELiA Version 2.8 ist online.
Für den Umstieg von ELiA 2.7 auf 2.8 kann einfach mit Hilfe des neuen Setups ihre bisherige Installation upgegradet werden.

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Durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)
wurde ein Entwurf für Vollzugshinweise zu Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (Energieeffizienzgebot) erstellt.
Die Vollzugshinweise werden zur Erprobung im Landesamt für Umwelt angewendet. Mit dem Genehmigungsantrag sind die ausgefüllten Dokumente „Muster-Antragsformular" und „Checkliste-Energienutzung" einzureichen.
Gern können Sie der jeweiligen Genehmigungsverfahrensstelle Ihre Erfahrungen zu den Unterlagen mitteilen.

Durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)
wurde ein Entwurf für Vollzugshinweise zu Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (Energieeffizienzgebot) erstellt.
Die Vollzugshinweise werden zur Erprobung im Landesamt für Umwelt angewendet. Mit dem Genehmigungsantrag sind die ausgefüllten Dokumente „Muster-Antragsformular" und „Checkliste-Energienutzung" einzureichen.
Gern können Sie der jeweiligen Genehmigungsverfahrensstelle Ihre Erfahrungen zu den Unterlagen mitteilen.

Was ist ELiA?

ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:

ELiA kann kostenfrei genutzt werden.

Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren.

Installation und Verwendung von ELiA

Das Programm ist eine plattformunabhängige JAVA-Anwendung mit automatischer Update-Funktion, die auf XML-Datenstrukturen basiert. ELiA wird seit der Version 2.6 als Länderversion bereitgestellt. Die Länderversionen können nebeneinander installiert und betrieben werden.
Das Programm unterstützt die Betriebssysteme Windows (Version 7, 8, 8.1, 10 und 11) und Mac OS. Bitte beachten Sie bei Windows den Systemtypen Ihres Rechners (32- oder 64-Bit).

Download-Links

Was ist ELiA?

ELiA ist ein Programm zur Erstellung von Genehmigungsanträgen für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Mit dem Programm können Betriebe, beziehungsweise die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen. Die Antragstellerin findet eine einfach strukturierte und übersichtliche Oberfläche vor und wird durch Hilfen, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:

ELiA kann kostenfrei genutzt werden.

Bitte beachten Sie auch die bereitgestellten Unterlagen zum Programm und Genehmigungsverfahren.

Installation und Verwendung von ELiA

Das Programm ist eine plattformunabhängige JAVA-Anwendung mit automatischer Update-Funktion, die auf XML-Datenstrukturen basiert. ELiA wird seit der Version 2.6 als Länderversion bereitgestellt. Die Länderversionen können nebeneinander installiert und betrieben werden.
Das Programm unterstützt die Betriebssysteme Windows (Version 7, 8, 8.1, 10 und 11) und Mac OS. Bitte beachten Sie bei Windows den Systemtypen Ihres Rechners (32- oder 64-Bit).

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  • Wie versenden Sie den Antrag?

    Über den Postweg

    Der Antrag wird in Papierform und in elektronischer Form (CD-ROM) benötigt. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen.
    Auf der CD-ROM sind die „Antragx-Datei“ und die kapitelweise exportierten PDF-Dateien zu speichern.
    Ihren Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

    Post
    Landesamt für Umwelt
    Postfach 60 10 61
    14410 Potsdam

    Pakete
    Landesamt für Umwelt
    Seeburger Chaussee 2
    14476 Potsdam, OT Groß Glienicke

    Mittels Governikus

    Die in EliA erzeugten Antragsunterlagen können über den Governikus Communicator Justiz Edition an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden. Für alle Anzeigen und Anträge werden weiterhin Papierexemplare benötigt.

    ACHTUNG ! Auf Grund von Änderungen im Geschäftsmodell der Governikus GmbH kann die in ELiA angebundene Software Governikus Communicator Justiz Edition nicht mehr installiert werden. Alle Anwender, die vor dem 01.07.2022 ein entsprechendes Postfach mit der Software Governikus Communicator Justiz Edition genutzt haben, können ihre Anträge derzeit noch auf diesem Wege an die vorgenannten Genehmigungsbehörden übermitteln. Ein Nachfolgeprodukt für die Governikus Communicator Justiz Edition einschließlich dessen Anbindung an ELiA werden aktuell geprüft.

    Sobald eine Lösung zur Verfügung steht, werden wir an dieser Stelle entsprechend informieren und auch die Genehmigungsbehörden als Ihre Ansprechpartner werden diese Information erhalten.

    Solange die Versandmöglichkeiten eingeschränkt sind, kann die Antragsdatei auch auf konventionelle Weise an die Genehmigungsbehörde übermittelt werden.

    Über den Postweg

    Der Antrag wird in Papierform und in elektronischer Form (CD-ROM) benötigt. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare ist mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abzustimmen.
    Auf der CD-ROM sind die „Antragx-Datei“ und die kapitelweise exportierten PDF-Dateien zu speichern.
    Ihren Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

    Post
    Landesamt für Umwelt
    Postfach 60 10 61
    14410 Potsdam

    Pakete
    Landesamt für Umwelt
    Seeburger Chaussee 2
    14476 Potsdam, OT Groß Glienicke

    Mittels Governikus

    Die in EliA erzeugten Antragsunterlagen können über den Governikus Communicator Justiz Edition an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden. Für alle Anzeigen und Anträge werden weiterhin Papierexemplare benötigt.

    ACHTUNG ! Auf Grund von Änderungen im Geschäftsmodell der Governikus GmbH kann die in ELiA angebundene Software Governikus Communicator Justiz Edition nicht mehr installiert werden. Alle Anwender, die vor dem 01.07.2022 ein entsprechendes Postfach mit der Software Governikus Communicator Justiz Edition genutzt haben, können ihre Anträge derzeit noch auf diesem Wege an die vorgenannten Genehmigungsbehörden übermitteln. Ein Nachfolgeprodukt für die Governikus Communicator Justiz Edition einschließlich dessen Anbindung an ELiA werden aktuell geprüft.

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Nach der Installation starten Sie ELiA über die Verknüpfung auf Ihrem Desktop.
ELiA aktualisiert sich nach dem Start zukünftig automatisch (bei Verbindung Ihres Computers mit dem Internet) sobald eine neue Version im Internet vorliegt.

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Kontakt

  • Nutzungsbedingungen

    Für die Nutzung der Anwendung ELiA gelten folgende Bedingungen, soweit ihnen nicht Regelungen des Urheberrechtsgesetzes zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der Daten entgegenstehen:

    Die Anwendung ist ausschließliches Eigentum des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg behält sich alle Rechte an der Anwendung vor, insbesondere auch das der Änderung ohne vorherige Ankündigung. Aus der Bereitstellung der Software sind keine Ansprüche an künftige Bereitstellung, Inhalt, Ausprägung und Verfügbarkeit abzuleiten.

    Die Anwendung ist geschützt durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG). Für das Herunterladen der Software und seine Nutzung wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts erteilt. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Übertragung der Software auf elektronischen Speichermedien sowie das Recht zur Vervielfältigung für eigene Zwecke.

    Das Land Brandenburg stellt die Software mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfaltspflicht zur Verfügung. Es übernimmt jedoch keine Garantie oder sonstige Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Dienste und Daten sowie daraus nach Weiterverarbeitung abgeleiteter Daten. Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen das Land Brandenburg sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, ausgenommen sind durch das Land Brandenburg grob fahrlässig verursachte Schäden. Das Land Brandenburg übernimmt keine Gewähr, dass mit den Daten und Diensten ein bestimmter Zweck erreicht werden kann.

    Diese Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer durch das Herunterladen und die Nutzung der Software an.

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Weiterführende Informationen

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