ELiA - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung
Aktuelles
- ELiA-Online unterstützt nun das Mein Unternehmenskonto (MUK). Bitte nutzen Sie das MUK für die Registrierung. Wir empfehlen auch Bestandsnutzern von Gemeinsam-Online (GO) den Umstieg auf das MUK. Weitere Informationen finden Sie unter „Verwendung von ELiA-Online“ – „Registrierung“ sowie in der Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online (ehemals Schritt-für-Schritt-Anleitung)
- ELiA-Online wurde um die Funktion der Berechtigungssteuerung von Anträgen erweitert. Weitere Informationen finden Sie unter „Verwendung von ELiA-Online“ – „Anträge gemeinsam bearbeiten – die Berechtigungssteuerung“
Aktuelles
- ELiA-Online unterstützt nun das Mein Unternehmenskonto (MUK). Bitte nutzen Sie das MUK für die Registrierung. Wir empfehlen auch Bestandsnutzern von Gemeinsam-Online (GO) den Umstieg auf das MUK. Weitere Informationen finden Sie unter „Verwendung von ELiA-Online“ – „Registrierung“ sowie in der Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online (ehemals Schritt-für-Schritt-Anleitung)
- ELiA-Online wurde um die Funktion der Berechtigungssteuerung von Anträgen erweitert. Weitere Informationen finden Sie unter „Verwendung von ELiA-Online“ – „Anträge gemeinsam bearbeiten – die Berechtigungssteuerung“
Was ist ELiA?
ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten.
Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten.
Dies betrifft:
- Benutzerfreundliche Weboberfläche: Die Plattform bietet eine klar strukturierte, leicht verständliche Oberfläche, auf der die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt werden. Alle benötigten Informationen können direkt in das Online-Formular eingegeben werden, was den Aufwand für die Antragstellung erheblich reduziert.
- Automatische Voreinstellungen und Hilfen: ELiA-Online stellt automatisch Voreinstellungen zur Verfügung, die je nach Art der Anlage und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren variieren. Dies vereinfacht die Dateneingabe und minimiert die Fehlerquellen.
- Schlüsseltabellen: Für technische und emittierte Daten können Antragsteller auf eine umfangreiche Sammlung von Schlüsseltabellen zugreifen, die relevante Parameter schnell und präzise zur Verfügung stellen. So wird sichergestellt, dass die richtigen Werte für die Genehmigung verwendet werden.
- Plausibilitätsprüfungen: Während der Antrag erstellt wird, führt ELiA-Online kontinuierlich Plausibilitätsprüfungen durch, die die eingegebenen Daten auf Konsistenz und Korrektheit überprüfen. Dies hilft, Fehler bereits während der Eingabe zu vermeiden und stellt sicher, dass der Antrag den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.
- Direkte elektronische Einreichung: Nach Fertigstellung des Antrags können alle Unterlagen direkt über die ELiA-Online-Plattform an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Die digitale Einreichung spart Zeit und vermeidet Probleme wie verlorene oder unvollständige Papierdokumente.
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
ELiA kann kostenfrei genutzt werden.
Was ist ELiA?
ELiA (Elektronische Antragstellung im Immissionsschutzrecht) ist eine webbasierte Plattform zur elektronischen Erstellung und Einreichung von Genehmigungsanträgen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Plattform richtet sich an Unternehmen und Ingenieurbüros, die für ihre Anlagen eine Genehmigung benötigen und diese auf einfache und effiziente Weise beantragen möchten.
Früher als externes Programm genutzt, ist ELiA nun vollständig in eine Online-Anwendung überführt worden. Die Antragsteller können die Plattform direkt über die Webseite https://elia-online.de/ nutzen, wodurch keine Installation zusätzlicher Software mehr notwendig ist. Der gesamte Antragsprozess erfolgt nun vollständig digital und ist auf die aktuellen rechtlichen Vorgaben zugeschnitten.
Dies betrifft:
- Benutzerfreundliche Weboberfläche: Die Plattform bietet eine klar strukturierte, leicht verständliche Oberfläche, auf der die Antragsteller Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt werden. Alle benötigten Informationen können direkt in das Online-Formular eingegeben werden, was den Aufwand für die Antragstellung erheblich reduziert.
- Automatische Voreinstellungen und Hilfen: ELiA-Online stellt automatisch Voreinstellungen zur Verfügung, die je nach Art der Anlage und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren variieren. Dies vereinfacht die Dateneingabe und minimiert die Fehlerquellen.
- Schlüsseltabellen: Für technische und emittierte Daten können Antragsteller auf eine umfangreiche Sammlung von Schlüsseltabellen zugreifen, die relevante Parameter schnell und präzise zur Verfügung stellen. So wird sichergestellt, dass die richtigen Werte für die Genehmigung verwendet werden.
- Plausibilitätsprüfungen: Während der Antrag erstellt wird, führt ELiA-Online kontinuierlich Plausibilitätsprüfungen durch, die die eingegebenen Daten auf Konsistenz und Korrektheit überprüfen. Dies hilft, Fehler bereits während der Eingabe zu vermeiden und stellt sicher, dass der Antrag den Anforderungen der zuständigen Behörden entspricht.
- Direkte elektronische Einreichung: Nach Fertigstellung des Antrags können alle Unterlagen direkt über die ELiA-Online-Plattform an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Die digitale Einreichung spart Zeit und vermeidet Probleme wie verlorene oder unvollständige Papierdokumente.
ELiA ist ein Kooperationsprojekt der Länder:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
ELiA kann kostenfrei genutzt werden.
Verwendung von ELiA-Online
Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über den Onlinedienst ELiA-Online (https://elia-online.de/) einzureichen. Dies betrifft insbesondere:
- Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 19 BImSchG,
- Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
- Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
- Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
- Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
- Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
- Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
- Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
- Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
- Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
- Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.
Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der Zugang erfolgt über das bundesweit einheitliche Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online – von der Beantragung des Zertifikats bis zur ersten Anmeldung bei ELiA-Online – finden Sie unter „Weiterführende Informationen / Downloads“.
Bitte nutzen Sie dazu folgende Links:
- Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg
- Informationen zu „Mein Unternehmenskonto“
- Hinweis zu ELSTER-Organisationszertifikaten (Quelle: MEIN UNTERNEHMENSKONTO)
- Hinweis zu ELSTER-Organisationszertifikaten (Quelle: ELSTER)
- Dateneingabe ELSTER-Organisationszertifikate (Quelle: ELSTER)
Hinweis für Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online (GO): Bestehende Servicekonten im Serviceportal Gemeinsam-Online können weiterhin für die Anmeldung bei ELiA-Online genutzt werden. Für neue Registrierungen wird ausschließlich „Mein Unternehmenskonto“(MUK) empfohlen. Ein Umstieg auf das MUK wird auch für Bestandsnutzer empfohlen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um zwei getrennte Zugänge – nach einer Anmeldung über das MUK sind nur Anträge sichtbar, die über das MUK erstellt wurden (und umgekehrt). Laufende Anträge sollten daher vollständig über den bisherigen Zugang abgewickelt werden. Weitere Hinweise zum Umstieg enthält die oben genannte Anleitung.
Berechtigungssteuerung
Anträge in ELiA-Online können mit weiteren Personen des eigenen Unternehmens oder mit beauftragten Dritten (zum Beispiel Ingenieurbüros) geteilt werden. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags wird dazu ein Berechtigungslink erzeugt und an die mitwirkenden Personen versandt. Der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte individuell fest.
Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie im Infoblatt „Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung“
Einreichen des Antrags
Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht.
Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden.
Fragen und Antworten (FAQ)
Verwendung von ELiA-Online
Seit dem 1. Januar 2026 sind Anträge für Verwaltungsleistungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg über den Onlinedienst ELiA-Online (https://elia-online.de/) einzureichen. Dies betrifft insbesondere:
- Genehmigung einer neuen Anlage nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Genehmigung einer neuen Anlage im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 19 BImSchG,
- Genehmigung der wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16 Absatz 1 BImSchG,
- Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 16a BImSchG,
- Genehmigung von Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nach Paragraph 16b BImSchG,
- Teilgenehmigung zu Lage, Errichtung und Betrieb einer Anlage nach Paragraph 8 BImSchG,
- Zulassung des vorzeitigen Beginns nach Paragraph 8a BImSchG,
- Vorbescheid nach Paragraph 9 BImSchG,
- Anzeige der Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 15 BImSchG,
- Anzeige der störfallrelevanten Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23a BImSchG,
- Genehmigung zur störfallrelevanten Errichtung, Betrieb oder Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage nach Paragraph 23b BImSchG,
- Anzeige einer aufgrund einer Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage nach Paragraph 67 BImSchG.
Für die Nutzung des Onlinedienstes ELiA-Online (https://elia-online.de/) ist ein gültiges ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich. Es wird ein ELSTER-Organisationszertifikat je ELiA-Online nutzende Person empfohlen. Der Zugang erfolgt über das bundesweit einheitliche Serviceportal „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online – von der Beantragung des Zertifikats bis zur ersten Anmeldung bei ELiA-Online – finden Sie unter „Weiterführende Informationen / Downloads“.
Bitte nutzen Sie dazu folgende Links:
- Anleitung zur Vorbereitung der Nutzung von ELiA-Online in Brandenburg
- Informationen zu „Mein Unternehmenskonto“
- Hinweis zu ELSTER-Organisationszertifikaten (Quelle: MEIN UNTERNEHMENSKONTO)
- Hinweis zu ELSTER-Organisationszertifikaten (Quelle: ELSTER)
- Dateneingabe ELSTER-Organisationszertifikate (Quelle: ELSTER)
Hinweis für Bestandsnutzer des Serviceportals Gemeinsam-Online (GO): Bestehende Servicekonten im Serviceportal Gemeinsam-Online können weiterhin für die Anmeldung bei ELiA-Online genutzt werden. Für neue Registrierungen wird ausschließlich „Mein Unternehmenskonto“(MUK) empfohlen. Ein Umstieg auf das MUK wird auch für Bestandsnutzer empfohlen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um zwei getrennte Zugänge – nach einer Anmeldung über das MUK sind nur Anträge sichtbar, die über das MUK erstellt wurden (und umgekehrt). Laufende Anträge sollten daher vollständig über den bisherigen Zugang abgewickelt werden. Weitere Hinweise zum Umstieg enthält die oben genannte Anleitung.
Berechtigungssteuerung
Anträge in ELiA-Online können mit weiteren Personen des eigenen Unternehmens oder mit beauftragten Dritten (zum Beispiel Ingenieurbüros) geteilt werden. Über die Berechtigungssteuerung des Antrags wird dazu ein Berechtigungslink erzeugt und an die mitwirkenden Personen versandt. Der Antragsteller entscheidet über jede Zugriffsanfrage und legt die Zugriffsrechte individuell fest.
Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung finden Sie im Infoblatt „Anträge teilen mit der Berechtigungssteuerung“
Einreichen des Antrags
Der Antrag kann in ELiA-Online direkt elektronisch eingereicht werden. Es werden keine Papierexemplare benötigt. Bitte erstellen und übermitteln Sie den Antrag als Gesamtantrag (PDF kapitelweise, XML, Anhänge), es sei denn Ihr zuständiges Genehmigungsreferat hat Ihnen im Einzelfall eine andere Vorgabe gemacht.
Beachten Sie bitte außerdem, Anhänge bei der Antragserstellung möglichst immer als Einzeldatei in den jeweiligen Formularen hochzuladen. Das Zusammenfassen von Anhängen wie Bauvorlagen, Gutachten oder Zeichnungen in einer PDF-Datei sollte vermieden.
Fragen und Antworten (FAQ)
Kontakt
Hinweise, Anregungen, Fehlermeldungen, Fragen
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Stefan
- Nachname:
- Trukenmüller
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T13
- E-Mail:
- lfu.elia@lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 60676 5229
Kontakt in den Genehmigungsverfahrensstellen
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Kathrin
- Nachname:
- Krause
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T11
- E-Mail:
- kathrin.krause@lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33201 442-482
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Anja
- Nachname:
- Barthel
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T12
- E-Mail:
- anja.barthel@lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 4991-1429
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- David
- Nachname:
- Hertel
- Organisationsname:
- Abteilung Technischer Umweltschutz 1
- Abteilung:
- Referat T13
- E-Mail:
- david.hertel@lfu.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 606765276
