Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung, für die das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) zuständig ist, erfolgt für Hochwasserschutzanlagen, große und kleine wasserwirtschaftliche Anlagen, zum Beispiel Wehre, Schleusen sowie für die Landesgewässer I. Ordnung. Entsprechend der gesetzlichen Aufgaben, die für die Gewässerunterhaltung in Brandenburg durch die „Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern“ im Land Brandenburg näher definiert sind, plant das LfU die notwendigen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Akteuren in den Regionen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die 25 Gewässerunterhaltungsverbände im Land.

In diesem fachlichen Zusammenhang müssen Kompetenzen vorgehalten werden, die von Deichbeweidung mit Schafen über die Maschinentechnik von Wehrantrieben, wasserbaulich korrekten Herstellung von Sohl- und Ufersicherungen, ökologisch begründeter und hydraulisch berechneter Gewässerentwicklung, wasser- und naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen bis zur Bejagung und Bekämpfung von Schadnagern und anderen Wühltieren reichen. Auch die Digitalisierung und Datenverarbeitung spielt bei der Überwachung und Bedienung von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Schleusen, Schöpfwerken und Talsperren eine immer größere Rolle. Nicht zuletzt ist die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit ein wichtiges Thema für das Landesamt, so dass auch schiffsbautechnische, nautische und verkehrsrechtliche Aspekte wichtig sind.

Die Wahrnehmung der Unterhaltungsbelange erfolgt durch die Referate Gewässer- und Anlagenüberwachung Ost (W23), West (W24)  und Süd (W25)  der Abteilung Wasserwirtschaft 2.

Die wasserwirtschaftliche Unterhaltung, für die das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) zuständig ist, erfolgt für Hochwasserschutzanlagen, große und kleine wasserwirtschaftliche Anlagen, zum Beispiel Wehre, Schleusen sowie für die Landesgewässer I. Ordnung. Entsprechend der gesetzlichen Aufgaben, die für die Gewässerunterhaltung in Brandenburg durch die „Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern“ im Land Brandenburg näher definiert sind, plant das LfU die notwendigen Maßnahmen in enger Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Akteuren in den Regionen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die 25 Gewässerunterhaltungsverbände im Land.

In diesem fachlichen Zusammenhang müssen Kompetenzen vorgehalten werden, die von Deichbeweidung mit Schafen über die Maschinentechnik von Wehrantrieben, wasserbaulich korrekten Herstellung von Sohl- und Ufersicherungen, ökologisch begründeter und hydraulisch berechneter Gewässerentwicklung, wasser- und naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen bis zur Bejagung und Bekämpfung von Schadnagern und anderen Wühltieren reichen. Auch die Digitalisierung und Datenverarbeitung spielt bei der Überwachung und Bedienung von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Schleusen, Schöpfwerken und Talsperren eine immer größere Rolle. Nicht zuletzt ist die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit ein wichtiges Thema für das Landesamt, so dass auch schiffsbautechnische, nautische und verkehrsrechtliche Aspekte wichtig sind.

Die Wahrnehmung der Unterhaltungsbelange erfolgt durch die Referate Gewässer- und Anlagenüberwachung Ost (W23), West (W24)  und Süd (W25)  der Abteilung Wasserwirtschaft 2.