Abfallrechtliche Genehmigungen

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Die Errichtung, der Betrieb und Änderungen von Deponien bedürfen grundsätzlich einer abfallrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung wird nach dem erfolgreichen Genehmigungsverfahren erteilt.

Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind:

  • die Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • die Beteiligung von
    • Fachbehörden (zum Beispiel Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserbehörde),
    • betroffenen Landkreise und Kommunen,
    • Naturschutzverbänden,
    • anderen Trägern öffentlicher Belange sowie
  • die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen.

Die Beteiligten können Einwendungen und Hinweise geltend machen sowie weitere Informationen und Gutachten des Vorhabenträgers anfordern. In einem Erörterungstermin können zudem Fragen und Anmerkung direkt mit dem Vorhabenträger geklärt werden.

Die Genehmigungsbehörde hat unter Berücksichtigung der Einwendungen und Hinweise über die Genehmigung zu entscheiden.

Deponiebedarf

Von besonderer Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit einer Deponie ist die Begründung, dass das geplante Deponievolumen notwendig ist.  Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachungen zu aktuellen abfallrechtlichen Verwaltungsverfahren

Die Genehmigungsbehörde hat gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten.

Insbesondere werden öffentlich bekanntgemacht:

Die Errichtung, der Betrieb und Änderungen von Deponien bedürfen grundsätzlich einer abfallrechtlichen Genehmigung. Die Genehmigung wird nach dem erfolgreichen Genehmigungsverfahren erteilt.

Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind:

  • die Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • die Beteiligung von
    • Fachbehörden (zum Beispiel Immissionsschutz, Naturschutz und Wasserbehörde),
    • betroffenen Landkreise und Kommunen,
    • Naturschutzverbänden,
    • anderen Trägern öffentlicher Belange sowie
  • die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen.

Die Beteiligten können Einwendungen und Hinweise geltend machen sowie weitere Informationen und Gutachten des Vorhabenträgers anfordern. In einem Erörterungstermin können zudem Fragen und Anmerkung direkt mit dem Vorhabenträger geklärt werden.

Die Genehmigungsbehörde hat unter Berücksichtigung der Einwendungen und Hinweise über die Genehmigung zu entscheiden.

Deponiebedarf

Von besonderer Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit einer Deponie ist die Begründung, dass das geplante Deponievolumen notwendig ist.  Weiterlesen

Öffentliche Bekanntmachungen zu aktuellen abfallrechtlichen Verwaltungsverfahren

Die Genehmigungsbehörde hat gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungs- und Bekanntmachungspflichten.

Insbesondere werden öffentlich bekanntgemacht: