Genehmigung zum Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie in 15890 Eisenhüttenstadt
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 31. März 2026
Der Firma 5N PV GmbH, Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 15890 Eisenhüttenstadt, Oderlandstraße 104 in der Gemarkung Eisenhüttenstadt, Flur 28, Flurstück 29 und Flur 29, Flurstück 20 eine Anlage zur Herstellung von hochreinen Vorprodukten für die Photovoltaikindustrie wesentlich zu ändern (Az.: G13225).
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
1. Der Firma 5N PV GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Oderlandstraße 104 in 15890 Eisenhüttenstadt wird die
Genehmigung
nach § 16 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, eine Anlage zur Herstellung von hochreinen Produkten für die Photovoltaikindustrie auf dem Grundstück in
15890 Eisenhüttenstadt, Oderlandstraße 104,
Gemarkung Eisenhüttenstadt,
Flur 28, Flurstück 29 und
Flur 29, Flurstück 20
in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen (NB) zu ändern.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Die geänderte Anlage unterliegt den Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 2. April 2026 bis einschließlich 15. April 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
