Genehmigung für die wesentliche Änderung eines Ersatzbrennstoffkraftwerkes in 03130 Spremberg OT Schwarze Pumpe und 02979 Spreetal OT Zerre
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 1. September 2026
Der Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A9 in 03130 Spremberg wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern.
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
1. Der Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk (im Folgenden: Antragstellerin), An der Heide A9 in 03130 Spremberg wird die 3. Teilgenehmigung nach § 8 i. V. m. § 16 BImSchG erteilt,
- eine Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung mit einem Abfalleinsatz von über 3 Tonnen pro Stunde sowie
- eine Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung, einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr
auf den Grundstücken in 03130 Spremberg bzw. in 02979 Spreetal
Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 538 bzw.
Gemarkung Zerre, Flur 2, Flurstück 127/1
in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter
Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen geändert zu betreiben.
2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG die 2. Teilerlaubnis nach § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Betrieb einer Dampfkesselanlage mit Dampfkessel Nr. 3 und einer Dampfkesselanlage mit EBS Kessel Nr. 2.
3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4. Für diese Entscheidung werden eine Verwaltungsgebühr sowie Auslagen in Höhe von […] festgesetzt.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Für die Anlage sind folgende BVT-Schlussfolgerungen maßgeblich:
- BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019, veröffentlicht am 3. Dezember 2019;
- BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP) gemäß Durchführungs-beschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017, veröffentlicht am
17. August 2017.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 3. September 2026 bis einschließlich 16. September 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ unter der Vorhaben-ID Süd-G06222 zugänglich gemacht.
Da es sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) handelt, wird die Genehmigung zeitgleich auf folgender Internetseite unter der Vorhaben-ID Süd-G06222 veröffentlicht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
