Errichtung und Betrieb eines Lithiumhydroxid-Konverters in 03172 Guben

- Erschienen am 03.08.2022 - Presemitteilung Süd-G00422

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Spree-Neiße, untere Wasserbehörde
Vom 2. August 2022

Die Firma Rock Tech Guben GmbH, Theatinerstraße 11 in 80333 München, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 03172 Guben, Forster Straße 85 in der Gemarkung Guben, Flur 23, Flurstücke 158, 159, 174, 176, 188, 205, 23, 24, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 254, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 271, 274, 276, 28, 29/8, 29/10, 29/11, 30 und 31 einen Lithiumhydroxid-Konverter zu errichten und zu betreiben. Zusätzlich ist die Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragt.

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von etwa 1 040 gebohrten Ortbetonverdrängungspfählen mit einem Durchmesser von 60 cm.

Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 4.1.16 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die jährliche Produktionskapazität des Lithiumhydroxid-Konverters soll 24 000 t Lithiumhydroxid betragen. Als Beiprodukte werden pro Jahr zusätzlich 223 500 t Aluminiumsilikat, 22 500 t Gips und 50 782 t Natriumsulfat produziert. Die Hauptanlage ist für einen kontinuierlichen Betrieb mit 7 Tagen/Woche und 24 Stunden/Tag konzipiert. Es entstehen mehrere Gebäudekomplexe mit Höhen von bis zu 42 m und Längen bis zu 152 m.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen drei Betriebseinheiten mit folgenden Verarbeitungsschritten:

1. Rohstoffanlieferung (Spodumen), Verarbeitung zu Lithiumsulfat-Lösung

  • Die Anlieferung von 177 000 t Spodumen (Erz) pro Jahr (maximal 1 300 t/Tag) erfolgt per Bahn in geschlossenen Waggons.
  • Die Annahme, der innerbetriebliche Transport und die Lagerung des Spodumens sind komplett eingehaust.
  • Die Verarbeitung des Rohmaterials erfolgt durch mehrere physikalische und chemische Prozesse (Kalzinierung, Zerkleinerung, Säureröstung, Laugung/Neutralisation, Entfernung von Verunreinigungen durch Ausfällung und Filterung).

2. Lithiumhydroxid-Verarbeitung

  • Dreistufige Lithiumhydroxid-Kristallisation
  • Trocknung
  • Verpackung

3. Versorgungseinrichtungen

  • Hochspannungsanlage
  • Stromversorgung
  • Leitwarte, Prozesssteuerung
  • Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
  • Drucklufterzeugung
  • Erdgasversorgung und Gaszähler
  • Dampfversorgung und Kondensat.

Die Anlage wird über die Städtische Werke Guben GmbH mit Wasser sowie über die Energieversorgung Guben GmbH mit Strom und Erdgas versorgt. Verkehrsanbindungen sind mittels Straße und Bahnanschluss geplant.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2024 vorgesehen.

Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Diese umfasst bauvorbereitende Erdarbeiten inklusive der Errichtung von Pfahlgründungen für die Produktionsanlagen sowie die Errichtung der Verwaltungs-, Kombi-, Labor- und Werkstattgebäude.

Auslegung

Die Auslegung des Genehmigungsantrags nach BlmSchG und des beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa gestellten Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die oben genannten Anträge sowie weitere entscheidungserhebliche Unterlagen sind einen Monat vom 10. August 2022 bis einschließlich 9. September 2022 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,
  • im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, untere Wasserbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, Raum B2.20 in 03149 Forst (Lausitz) und
  • in der Stadt Guben, Gasstraße 4, Service-Center in 03172 Guben

ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ist zur Einhaltung der gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten erforderlich:

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe, einen Schalltechnischen Bericht, ein Schwingtechnisches Gutachten, eine Sachverständigenstellungnahme zum Geruch, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, eine Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender, versauernder und Schwermetall-Einträge in FFH-Lebensräume im Wirkraum der geplanten Lithium-Fabrik Guben, eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 10. August 2022 bis einschließlich 10. Oktober 2022 unter Angabe der Vorhaben-ID
Süd-G00422 schriftlich

  • beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: t12@lfu.brandenburg.de
  • beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, untere Wasserbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz) oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: umweltamt@lkspn.de sowie
  • bei der Stadt Guben, Gasstraße 4 in 03172 Guben oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: einwendungen@guben.de

erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen gegen die wasserrechtliche Erlaubnis können bei den vorbezeichneten Behörden zudem auch zur Niederschrift erhoben werden.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 30. November 2022. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Veranstaltungsort wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Es findet auch eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt.


Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Spree-Neiße

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G00422
Datum
03.08.2022
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd t12@­lfu.brandenburg.de