Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff in 17291 Prenzlau

- Erschienen am 05.08.2026 - Presemitteilung Ost-G-20-2026-027

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Uckermark, untere Wasserbehörde
Vom 4. August 2026

Die Firma ENERTRAG SE, Gut Dauerthal in 17291 Schenkenberg, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 17291 Prenzlau, Gemarkung Prenzlau, Flur 1, Flurstücke 3/8, 136, 138 und 140 eine Anlage zur Herstellung von Wasserstoff zu errichten und zu betreiben (Az.: G-20-2026-027).

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage bestehend aus 52 Niederdruck-Elektrolysemodulen mit einer Gesamtleistung von 130 MW. Die Produktionskapazität beträgt 25.220 Normkubikmeter Wasserstoff je Stunde. Das Vorhaben umfasst weiterhin Systeme zur Bereitstellung und Lagerung von Kaliumhydroxidlösung, zur Wasseraufbereitung, zur Gaswäsche und Gaskühlung, zur Wasserstoffvorverdichtung, Wasserstoffreinigung und Wasserstoffübergabe. Es ist die Abfüllung von Trailern mit Wasserstoff an einer dafür vorgesehenen Abfüllstation sowie der Transport der Trailer durch Lastkraftwagen geplant. Für die Abfüllstation liegt ein Antrag auf Erlaubnis nach § 18 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) vor. Darüber hinaus ist die Einspeisung von Wasserstoff über eine separat zu errichtende unterirdische Gashochdruckleitung in das Wasserstoffkernnetz geplant. Als Einsatzstoff für die Wasserstoffproduktion werden 30 Kubikmeter Trinkwasser je Stunde eingesetzt. Bei der Aufbereitung des Trinkwassers entstehen etwa 8,5 Kubikmeter Prozessabwasser je Stunde, welches in das Abwassernetz der Stadt Prenzlau eingeleitet werden sollen. Hierzu liegt ein Antrag auf Indirekteinleitung vor.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 10.26.1 GE in Verbindung mit der Nummer 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 10.8.1 A und Nummer 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Direkteinleitung von Oberflächenwasser in das Grundwasser (Niederschlagswasserversickerung).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im August 2029 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 12. August 2026 bis einschließlich 11. September 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID G-20-2026-027 zugänglich gemacht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere Angaben zu Schall, zu Anlagensicherheit, ein Sicherheitskonzept nach Störfallverordnung einschließlich eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen, eine Ausbreitungsbetrachtung, ein Explosionsschutzkonzept, ein Brandschutzkonzept, Angaben zu Abfällen, Wasser einschließlich Niederschlagsversickerung und Abwasser, Angaben zur Indirekteinleitung, ein Untersuchungskonzept zum Ausgangszustand und eine Erheblichkeitsabschätzung für das SPA-Gebiet „Uckerniederung“.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 12. August 2026 bis einschließlich 12. Oktober 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID G-20-2026-027 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder beim Landkreis Uckermark, untere Wasserbehörde, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:
https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Onlinekonsultation

Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 2 BImSchG wird der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation erfolgen.

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob eine Onlinekonsultation durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung keine Onlinekonsultation statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt die Onlinekonsultation.

Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen ab dem 9. November 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost elektronisch zugänglich gemacht.

Die Onlinekonsultation dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu behandeln. Die Einwendungsbehandlung erfolgt, wenn und soweit die Einwendungen für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller schriftlich zu erläutern.

Zu behandelnde Informationen sind die zu erörternden Sachverhalte: hier die Einwendungen, die Erwiderungen des Antragstellers sowie die Stellungnahmen von Behörden auf die Einwendungen, die in einem Dokument zusammengestellt werden.

Den zur Teilnahme an der Onlinekonsultation Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 9. November 2026 bis einschließlich 30. November 2026 schriftlich gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder elektronisch per E-Mail unter t13@lfu.brandenburg.de zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zur Onlinekonsultation erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist nicht verpflichtend. Es kann auch ohne die Mitwirkung eines zur Teilnahme Berechtigten entschieden werden.

Unabhängig von einer Teilnahme an der Onlinekonsultation wird die Genehmigungsbehörde die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und darüber entscheiden.

Beiträge im Rahmen der Onlinekonsultation werden dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Onlinekonsultation ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren beendet.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: 

Gemäß Schallimmissionsprognose werden die Anforderungen der TA Lärm tagsüber und nachts erfüllt, da die Immissionsrichtwerte durch kurzzeitige Geräuschspitzen an den maßgeblichen Immissionsorten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterschritten werden. Bei der Produktion, Lagerung und Abfüllung entstehen keine relevanten Stäube oder Luftschadstoffe und keine Gerüche. Es erfolgen keine zusätzlichen Versiegelungen. Für das Vorhaben werden bestehende Gebäude und bereits versiegelte Flächen genutzt. Die Erschließung erfolgt über bereits vorhandene Zuwegungen und Straßen. Abfälle entstehen überwiegend als wartungsbedingte Reststoffe (Öle, Filter, Harze sowie der gebrauchten Kaliumhydroxidlösung und Spülwässer). Diese werden getrennt erfasst, in geeigneten Auffang- und Rückhalteeinrichtungen gelagert und über zertifizierte Entsorger entsorgt. Anfallendes Abwasser wird in das kommunale Abwassernetz eingeleitet.
Die Wasserstoffproduktionsanlage bildet einen Betriebsbereich der unteren Klasse nach § 1 Absatz1 Satz 1 der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV). Die Grundpflichten gemäß §§ 3 bis 8 der 12. BImSchV sind zu erfüllen. Dem Antrag liegt ein Sicherheitskonzept bei. Demnach wird die Freisetzung gefährlicher Stoffe, die unerwünschte Reaktion von Stoffen sowie kritische Druck- und Temperaturabweichungen des Prozesses durch die in der HAZOP-Analyse vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen wirksam verhindert. Durch die im Explosionsschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen werden Risiken weitestgehend verringert. Sicherheitsabstände zu Schutzobjekten nach § 3 Absatz 5d BImSchG werden eingehalten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Brandereignissen wird durch die im Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen verringert. Die Erhaltungsziele des SPA-Gebietes „Uckerniederung“ werden bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nicht beeinträchtigt.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Landkreis Uckermark
Der Landrat

Abbinder

Ident-Nr
Ost-G-20-2026-027
Datum
05.08.2026
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
E-Mail:
t13@­lfu.brandenburg.de