Genehmigung zum Vorhaben Errichtung und Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen in 15518 Steinhöfel
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 5. Mai 2026
Der Firma WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 12-16 in 25813 Husum, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 15518 Steinhöfel in der Gemarkung Beerfelde, Flur 1, Flurstücke 4, 10, 27, 41, 44, 66, 68, 69 und 87 sowie in der Gemarkung Buchholz, Flur 2, Flurstücke 41, 50, 69 und 70 vierzehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G02524).
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
- Der Firma WKN Windpark Beerfelde GmbH & Co. KG (im Folgenden Antragstellerein), Otto-Hahn-Str. 12-16 in 25813 Husum wird die
Genehmigung
nach § 4 i. V. m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, 14 WKA am Standort 15518 Steinhöfel
Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück
WEA 5 Beerfelde 1 68
WEA 6 Beerfelde 1 4
WEA 7 Beerfelde 1 10
WEA 8 Beerfelde 1 27
WEA 11 Beerfelde 1 87
WEA 12 Beerfelde 1 69
WEA 13 Beerfelde 1 41
WEA 14 Beerfelde 1 66
WEA 15 Beerfelde 1 44
WEA 16 Buchholz 2 41
WEA 17 Buchholz 2 50
WEA 18 Buchholz 2 50
WEA 19 Buchholz 2 69
WEA 20 Buchholz 2 70
Löschwasserzisterne 1 Beerfelde 1 19
Löschwasserzisterne 2 Beerfelde 1 71
Löschwasserzisterne 3 Buchholz 2 70
in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Berücksichtigung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen (NB) zu errichten und zu betreiben.
2. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG:
- die Baugenehmigung nach § 72 Abs.1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) für 14 WKA mit Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO i. V. m. § 6 Abs. 5 BbgBO (Reduzierung der Abstandsflächen für die Vestas V150-6.0 MW von 110,39 m auf 75,11 m bzw. für die Vestas 172-7.2 MW von 120,60 m auf 86,10 m für die WKA 05 bis 08, WKA 11 bis WKA 12 und WKA 14 bis WKA 20), einschließlich drei Löschwassertanks
- die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 71 Abs. 1 (BbgBO),
- die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG).
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim LfU mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windkraftanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Des Weiteren gilt gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden kann.“
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Gemäß § 63 Absatz 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windkraftanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Des Weiteren gilt gemäß § 63 Absatz 2 BImSchG, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden kann.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBI. 2026 I Nr. 84)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
