Genehmigung zum Vorhaben Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in 16359 Biesenthal

- Erschienen am 06.05.2026 - Presemitteilung Ost-G10225

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 5. Mai 2026

Der Firma Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH, Ostender Höhen 70 in 16225 Eberswalde, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 16359 Biesenthal in der Gemarkung Biesenthal, Flur 1, Flurstücke 1 und 30 fünf Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G10225).

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

I.      Entscheidung

  1.     Der Firma Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden: Antragsstellerin) Ostender Höhen 70 in 16225 Eberswalde wird die

Genehmigung

nach § 4 i. V. m. § 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, 5 WKA am Standort 16359 Biesenthal

Bezeichnung            Gemarkung               Flur                 Flurstück

WEA 5                        Biesenthal                   1                      1

WEA 6                        Biesenthal                   1                      1

WEA 7                        Biesenthal                   1                      1 

WEA 8                        Biesenthal                   1                      1 

WEA 9                        Biesenthal                   1                      30

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Berücksichtigung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen (NB) zu errichten und zu betreiben.

2.      Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG folgende Entscheidungen:

    • die Baugenehmigung nach § 72 Abs.1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) für fünf WKA mit Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO i. V. m. § 6 Abs. 5 BbgBO (Reduzierung der Abstandsflächen von 115 m auf 80,23 m für Enercon 160 EP5 (WEA 5 + WEA 7) und von 102,79 m auf 69,42 m für Enercon 138 EP3 (WEA 9)), einschließlich der Mitbenutzung von zwei Löschwasserentnahmestellen in 16359 Biesenthal, Gemarkung Biesenthal, Flur 1, Flurstücke 1 und 30,
    • die Waldumwandlung nach § 8 Abs. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
    • die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG vom Alleenschutz (§ 17 Abs. 1 BbgNatSchAG) für die Beseitigung von drei Alleenbäumen (Birke; Stammumfang 0,94 m, 1,25 m und 1,57 m) im Bereich der geplanten Abfahrt von der Landstraße L 294 in den Waldbereich,
    • die Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die direkte verkehrlichen Erschließung über zwei Zufahrten in Anbindung an die L 294, Abs. 030, bei km 3,925 in Stationierungsrichtung links für die WEA 5 - 8 und bei km 2,480 in Stationierungsrichtung links für die WEA 9.

VIII.     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim LfU mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Gemäß § 63 Abs. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windkraftanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Des Weiteren gilt gemäß § 63 Abs. 2 BImSchG, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden kann.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 20. Mai 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Gemäß § 63 Absatz 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windkraftanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Des Weiteren gilt gemäß § 63 Absatz 2 BImSchG, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden kann.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBI. 2026 I Nr. 84)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost