Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage in Verbindung mit weiteren Anlagen in 14797 Kloster Lehnin

- Erschienen am 07.04.2026 - Presemitteilung West-004/25

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt 
und des Landkreises Potsdam-Mittelmark, untere Wasserbehörde

Vom 7. April 2026

Die Firma VAREM Energie Damsdorf GmbH beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf   dem Grundstück 14797 Kloster Lehnin, Gewerbepark Damsdorf 42 in der Gemarkung Lehnin, Flur 2, Flurstück 198 eine Biogasanlage in Verbindung mit weiteren Anlagen   zu errichten und zu betreiben. 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in Verbindung mit einer Biomethanaufbereitungsanlage, einem Biomethanspeicher, einer Anlage zur Hydrothermalen Karbonisierung (HTC-Anlage) und einer Hackschnitzelheizung.

Die Hauptanlage des beantragten Vorhabens stellt die Biogasanlage dar. Beantragt ist die Vergärung von nicht gefährlichen organischen Abfällen, unter anderem aus Abwasseranlagen und der Lebensmittelindustrie. Es handelt sich um eine mesophile Nassvergärung im Durchfluss-Speicher-Verfahren zur Fermentierung von maximal 482 t/d organischer Stoffe mit dem Ziel der Biogasgewinnung. 

Das erzeugte Biogas wird in der Biomethanaufbereitungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 11.000.000 Nm3/a auf Erdgasqualität aufbereitet und in das öffentliche Gasnetz eingespeichert. Das bei der Aufbereitung dem Biogas abgeschiedene CO2 soll für den Einsatz als Kohlensäure in der Lebensmittelindustrie weiter aufbereitet werden. 

Die bei der anaeroben Vergärung anfallenden Gärprodukte sollen in einer HTC-Anlage zu Pflanzenkohle (Hydrokohle), die dann als Brennstoff vermarktet wird, weiterverarbeitet werden. Die Durchsatzleistung der HTC-Anlage soll 6,6 t/h betragen.

Zur Beheizung der Anlage ist die Errichtung einer automatischen Hackschnitzelfeuerung mit einer Heizleistung von 2.0 MW geplant. 

Zum Ausgleich von Produktionsspitzen, Verbrauchsschwankungen und temperaturbedingten Volumenänderungen wird ein Biogasspeicher mit einem Fassungsvermögen von 7.116 t errichtet.

Zur Anlage gehören weiterhin eine Abwasserbehandlungsanlage (biologische Kläranlage) mit einer 2. Reinigungsstufe zum Abbau des Ammoniumgehaltes (Anammoxanlage) und periphere Anlagen, wie Notfackel und PV-Anlagen. 

Der Standort der Anlage befindet sich im südlichen Bereich des Gewerbeparks Damsdorf innerhalb des Bebauungsplans Gewerbegebiet Damsdorf der Gemeinde Kloster Lehnin.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.2.1 GE (Biogasanlage) in Verbindung mit den Nummern 8.1.1.3 GE (HTC-Anlage), 1.16 V (Biomethanaufbereitungsanlage), 9.1.1.2 V (Biomethanspeicheranlage) und 1.2.1 V (Hackschnitzelheizung) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um   ein Vorhaben nach den Nummern 8.4.1.1 A, 8.1.1.2 X, 1.11.1.1 A, 9.1.1.3 S und 1.2.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

    • Beantragt ist weiterhin die Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für
      die Baustellenvorbereitung (Baustelleneinrichtung, Aufstellung Containeranlage, Herstellung 
    • des Trinkwasseranschlusses)
    • Erdarbeiten (Aushub Baugrube Keller Haupthalle und Betrieb der Wasserhaltung)
    • Tiefbaumaßnahmen (Errichtung der Bodenplatte für Haupthalle, Errichtung Bürogebäude).

Für das Vorhaben   wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit 

§ 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragt. 

Gegenstand dieser Verfahren sind:

    • die bauzeitliche Grundwasserabsenkung und die Einleitung des dabei zu Tage geförderten Grundwassers (Obere Wasserbehörde) sowie
    • die Einleitung von Niederschlagswasser, teilweise gesammelt in ein Gewässer (untere Wasserbehörde).

Die wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren sind selbständige, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führende Verfahren.

Über den Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG und den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserabsenkung und die Einleitung des dabei zu Tage geförderten Grundwassers entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser entscheidet der Landkreis Potsdam-Mittelmark. 

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2026 vorgesehen.

Auslegung

Für das Vorhaben hat der Antragsteller der Veröffentlichung der Antragsunterlagen im Internet widersprochen. Alternativ erfolgt die Auslegung von Papierunterlagen.

Die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen liegen einen Monat vom 15. April 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026 im 

    • Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 014, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Potsdamer Straße 18A, 14513 Teltow, Zimmer 334
    • Gemeinde Kloster Lehnin, Sachgebiet 23 – Gemeindeentwicklung, Raum 2.10, Friedensstraße 3, 14979 Kloster Lehnin

aus und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:

Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle
Mo – Do: 09:00 – 16.00 Uhr
Es wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten unter 033201 442-551, 033201 442-486 oder 033201 442-481.

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Mo – Do: 09:00 – 15.00 Uhr
Es wird um Anmeldung im Sekretariat (Zimmer 333) gebeten.

Gemeinde Kloster Lehnin
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen*
Do: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen*

* Onlineterminvergabe

Die ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem die Kurzbeschreibung mit einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung der Angaben zum Standort und Vorhaben, die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, eine Luftschadstoffprognose mit Aussagen zur Stickstoffdeposition, Schornsteinhöhenberechnung und Geruch, eine Immissionsprognose Schall, eine Abhandlung zu Abluftemissionen der HTC-Anlage sowie Aussagen zu Lichtemissionen und Erschütterungen.

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt. Dieser ist Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und wird mit den zugehörigen Unterlagen zusätzlich im Zeitraum vom 15. April bis einschließlich 15. Juni 2026 im länderübergreifenden zentralen UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 15. April 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID 004.00.00/25 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle    West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Postfach 1138 in 14801 Bad Belzig oder bei der Gemeinde Kloster Lehnin, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen 

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 4. August 2026 um 10.00 Uhr im Rittergut Krahne, Krahner Hauptstraße 6a, 14979 Kloster Lehnin, OT Krahne. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin   an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2024 I Nr. 348)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West

Landesamt für Umwelt
Obere Wasserbehörde

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Landrat

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Ident-Nr
West-004/25
Datum
07.04.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
Referat T 11 - Genehmigungsverfahrensstelle West
E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de