Errichtung und Betrieb von 20 Windenergieanlagen (Repowering nach § 16b BImSchG) in 16945 Marienfließ und 16949 Putlitz
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 7. April 2026
Die Firma KWE New Energy GmbH, Forstwiese 5, 18198 Stäbelow, beantragt die Genehmigung nach § 16b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16945 Marienfließ und 16949 Putlitz in der Gemarkung Jännersdorf, Flure 7 und 8, Flurstücke 94, 104, 106, 30, 112, 13, 111, 116, 88/5, 84, 80, 79, 122, 124, 258, 76/2, 18/2 und in der Gemarkung Porep, Flure 1, 2, 6 und 7, Flurstücke 130/1, 118, 117, 152, 23, 142, 2, 142, 61, 57 und 45 20 Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben umfasst im Rahmen des Repowerings den Rückbau von 27 Bestandswindenergieanlagen des Typs Vestas V90 und die Errichtung und den Betrieb von 20 Windenergieanlagen des Typs Nordex N149/5.X, N163/6.X und N175/6.X mit Nabenhöhen von 164 m und 179 m.
Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.1 X des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im 4. Quartal 2028 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 15. April 2026 bis einschließlich 15. Mai 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 15. April 2026 bis einschließlich 15. Juni 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID 065.Ä0.00/25 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekannt-machung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle West
