Genehmigung zum Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC2 – Data Center Campus Lübbenau in 03222 Lübbenau/Spreewald

- Erschienen am 08.07.2026 - Presemitteilung Süd-G10224

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 7. Juli 2026


Der Firma Data Block II GmbH, umbenannt in SCHWARZ DIGITS DC IMMOBILIEN ERSTE GMBH, vertreten durch Schwarz Immobilien Service GmbH & Co. KG, Stiftsbergstraße 1 in 74172 Neckarsulm, wurde am 23. Januar 2026 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 03222 Lübbenau, An der Kraftwerkstraße 24 in der Gemarkung Groß-Klessow, Flur 1, Flurstücke 343 und 634 eine Anlage zur Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC2 – Data Center Campus Lübbenau zu errichten und zu betreiben. 

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I.     Entscheidung

1.    Der Firma SCHWARZ DIGITS DC IMMOBILIEN ERSTE GMBH, vertreten durch Schwarz Immobilien Service GmbH & Co. KG (im Folgenden: Antragstellerin), Stiftsbergstraße 1 in 74172 Neckarsulm wird die Genehmigung erteilt, eine Anlage zur Erzeugung von Strom (Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC2 – Data Center Campus Lübbenau) auf den Grundstücken in 03222 Lübbenau, An der Kraftwerkstraße 24, Gemarkung Groß-Klessow, Flur 1, Flurstücke 343, 634, in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben. 

2.    Dieser Bescheid ersetzt die Zulassung des vorzeitigen Beginns Nr. 40.102.Z0/24/1.1GE/T12 nach § 8a BImSchG vom 10.09.2025. 

3.    Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG insbesondere folgende Entscheidungen:

die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). 

4.    Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

5.    Für diese Entscheidung werden eine Verwaltungsgebühr sowie Auslagen in Höhe von […]  festgesetzt. 

VIII.     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam (Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam; Telefax: 033201 442-662) erhoben werden.“  

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Es handelt sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED). 

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 9. Juli 2026 bis einschließlich 22. Juli 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 163) 

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

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Ident-Nr
Süd-G10224
Datum
08.07.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
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