Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme

- Erschienen am 10.09.2025 - Presemitteilung Süd-G03824

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde
Vom 9. September 2025


Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern.

Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind:

  • Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser,
  • Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer.

Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtiergewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhöhung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berücksichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbesondere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemittelinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.

Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ÿ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.

Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde.

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG, die wasserrechtlichen Erlaubnisanträge sowie die jeweils dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der jeweiligen Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 17. September 2025 bis einschließlich 16. Oktober 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Die wasserrechtlichen Erlaubnisanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 17. September 2025 bis einschließlich 16. Oktober 2025 auf der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald unter https://www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles/ unter „Auslegungen“ und unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen insbesondere:

  • eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung,
  • Angaben zu Schall, Luftschadstoffen und Gerüchen,
  • Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz,
  • eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie ein Artenschutzfachbeitrag,
  • ein UVP-Bericht,
  • vorliegende Stellungnahmen der Fachbehörden zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,
  • der wasserrechtliche Antrag zur Grundwasserentnahme inklusive
    - UVP-Bericht inklusive hydrogeologischem Gutachten und Beurteilung der Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope,
    - vorliegende Stellungnahmen der Fachbehörden
  • der wasserrechtliche Antrag zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser sowie vorliegende Stellungnahmen.

Daneben sind Angaben zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz, zur Betriebseinstellung, zu Abfällen, zu Wasser und Abwasser sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Teil der ausgelegten Unterlagen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 17. September 2025 bis einschließlich 17. November 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G03824 schriftlich oder elektronisch

  • beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder
  • beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Umwelt und Landwirtschaft, untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 (über TEDI) in 15907 Lübben (Spreewald)

erhoben werden.

Mit Ablauf dieser Frist sind für dieses Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann das Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Für Einwendungen zu den wasserrechtlichen Anträgen kann auch die E-Mail-Adresse umweltamt@dahme-spreewald.de verwendet werden.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber den Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheiden die Genehmigungsbehörden nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin. Die Genehmigungsbehörden können nach dem Ende der Einwendungsfrist auch entscheiden, dass anstelle eines Erörterungstermins eine Onlinekonsultation oder eine Video- oder Telefonkonferenz stattfindet. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 21. Januar 2026 um 10 Uhr im KW-Eventcenter, Bahnhofstraße 16 in 15711 Königs Wusterhausen. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen die Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber den Genehmigungsbehörden und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 132)

Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Dahme-Spreewald

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G03824
Datum
10.09.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
E-Mail:
t12@­lfu.brandenburg.de