Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale mit drei Wärmepumpenmodulen in 14478 Potsdam

- Erschienen am 11.03.2026 - Presemitteilung West-073/224

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 10. März 2026

 

Die Firma Energie und Wasser Potsdam GmbH, Steinstraße 101 in 14480 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Zum Heizwerk 20, 14478 Potsdam in der Gemarkung Drewitz, Flur 10, Flurstück 4 eine Energiezentrale mit drei Wärmepumpenmodulen zur Erzeugung von Fernwärme aus Thermalwasser zu errichten und zu betreiben. 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung eines Gebäudes für die Wärmepumpenmodule. In dem Gebäude sollen drei Wärmepumpenmodule (2 x 7,8 MW thermische Leistung, 1 x 4 MW thermische Leistung) errichtet und betrieben werden, die dazu dienen, Thermalwasser Wärme für die Fernwärmenutzung zu entziehen. In den Wärmepumpenmodulen kommt als Kältemittel Ammoniak beziehungsweise eine Ammoniak-Wasser-Mischung zum Einsatz (vorhandene Menge mehr als drei Tonnen).

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 10.25 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist nicht in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Für das Vorhaben erfolgt aufgrund störfallrechtlicher Relevanz eine eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 Absatz 4 BImSchG.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Oktober 2027 vorgesehen.

Auslegung
 

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 18. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID 074.00.00/25 zugänglich gemacht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere Angaben zu Schall, Gutachten über den angemessenen Sicherheitsabstand sowie Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete.

Einwendungen


Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 18. März 2026 bis einschließlich 4. Mai 2026 gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG nur von Personen, deren Belange berührt sind, und Vereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (betroffene Öffentlichkeit) erhoben werden. 

Die Einwendungen können unter Angabe der Vorhaben-ID 074.00.00/25 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Hinweise
 

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

Ein Erörterungstermin ist für das Verfahren nach § 19 Absatz 4 BImSchG gesetzlich nicht vorgesehen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

 

Abbinder

Ident-Nr
West-073/224
Datum
11.03.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle West
E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de