Genehmigung zum Vorhaben wesentliche Änderung eines Zementwerkes in 15562 Rüdersdorf bei Berlin

- Erschienen am 11.03.2026 - Presemitteilung Ost-G11424

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 10. März 2026

Der Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Frankfurter Chaussee in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 1269 ein Zementwerk wesentlich zu ändern (Az.: G11424).

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

I.         Entscheidung

1.      Der Firma Cemex Zement GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf bei Berlin wird die

Genehmigung 

nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionsleistung von 500 Tonnen oder mehr je Tag auf dem Grundstück in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, Frankfurter Chaussee,

Gemarkung:    Herzfelde,

Flur:                 1,

Flurstück:         1269,

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Berücksichtigung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen (NB) zu ändern.

2.            Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3.     Die Genehmigung umfasst gemäß § 13 BImSchG die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 Abs. 1 BbgBO i. V. m. § 6 Abs. 3 BbgBO vom Verbot der Überdeckung von Abstandsflächen.

VIII.  Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Es handelt sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Für die Anlage ist das BVTMerkblatt „BVTSchlussfolgerungen für die Herstellung von Zement, Kalk und Magnesiumoxid“ vom 26. März 2013 maßgeblich.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 12. März 2026 bis einschließlich 25. März 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost