Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I im ehemaligen Kiessandtagebau „Luggendorf“ im Landkreis Prignitz vom 22. Juni 2026 (Amtsblatt Brandenburg)

- Erschienen am 12.08.2026 - Presemitteilung T16-018

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 11. August 2026

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt Brandenburg vom 22. Juni 2026 (Gesch.-Z.: LFU-T16-3117/148+57#347549/2026) ist der Plan für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Deponieklasse I in der Gemarkung Groß Pankow, Flur 5, Flurstücke 173, 174, 175, 176, 185/1 der Firma PS Bauschutt GmbH, Reetzer Chaussee 1, 19348 Perleberg/OT Groß Buchholz, festgestellt worden.

Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:

1          Entscheidung

1.1       Feststellung des Plans

Auf den Antrag vom 19.12.2017, zuletzt geändert am 11.06.2025, der PS Bauschutt GmbH (VT) wird auf Grundlage des § 35 Abs. 2 KrWG der Plan zur Errichtung und Betrieb der „Deponie Luggendorf“ als Deponie der Klasse I (Deponieklasse I, DK I) nach Maßgabe der hier unter Ziffer 1.1 nachfolgenden Feststellungen, der unter Ziffer 3 aufgeführten Unterlagen sowie der unter Ziffer 4 festgelegten Nebenbestimmungen festgestellt.

Trägerin des Vorhabens und Deponiebetreiberin ist die PS Bauschutt GmbH mit Sitz in der Reetzer Chaussee 1, 19348 Perleberg / OT Groß Buchholz.

Der Standort der „Deponie Luggendorf“ befindet sich im

Landkreis         Prignitz,

Gemeinde        Groß Pankow OT Luggendorf,

Gemarkung      Groß Pankow

Flur                  5

Flurstücke        173, 174, 175, 176, 185/1

und ist in der Anlage 1.3 - Topographische Karte, M 1:25.000 (Anlage 1 Übersichtskarten der Antragsunterlagen) dargestellt. Die Deponie befindet sich bei geographischen Koordinaten nach ETRS89):

Rechtswert       304400

Hochwert         5887000

Das zulässige Deponievolumen (Gesamtablagerungsvolumen) beträgt ca. 400.000 m².

Die Ablagerungsfläche (Deponiebasisfläche) umfasst ca. 5,5 ha.

Die Oberflächengestaltung des Deponiekörpers ist gemäß Lageplan Endzustand Deponieabdeckung (Anlage 4, GPL-ZG 8_2-LP Endzustand Deponieabdeckung Rev.2_30.09.2022 der Antragsunterlagen) vorzunehmen.

Die zulässige Endhöhe der rekultivierten Deponieoberfläche beträgt ca. 97 m ü. NHN.

1.2       Wasserrechtliche Erlaubnis

Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des bei der Oberflächenentwässerung des Deponiekörpers anfallenden nicht verunreinigten Niederschlagswassers in das Grundwasser gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG wird hiermit unter der Maßgabe der unter Punkt I.4.5.1 formulierten Nebenbestimmungen erteilt.

1.2.1    Art und Zweck der Gewässerbenutzung

Einleiten von Niederschlagswasser über drei Versickerungsbecken/-mulden in das Grundwasser, Oberflächenentwässerung der abgedichteten Deponie und der nicht mit Abfall belegten Baufelder.

1.2.2    Umfang der Gewässerbenutzung

Max. Entwässerungsfläche:     ca. 55.000 m²

Versickerungsrate Qs,mittl.:        10,55 l/s je Versickerungsmulde

Speichervolumen der Mulden: 3 x 120 m³

1.2.3    Örtliche Lage der Gewässerbenutzung

Gewässer:     Grundwasser

Gemeinde:    Groß Pankow

Kreis:           Prignitz           Bundesland:  Brandenburg

Gemarkung:  Groß Pankow   Flur: 5         Flurstück: 185/1

Versickerungsmulde 1:

Rechtswert:   ca. 304353,7    Hochwert: ca. 5887140,7

Versickerungsmulde 2:

Rechtswert:   ca. 304574,6    Hochwert: ca. 5886940,3

Versickerungsmulde 3:

Rechtswert:   ca. 304574,4    Hochwert: ca. 5886889,3

(Angegebener Rechtswert und Hochwert nach ETRS89)

1.3       Eingeschlossene öffentlich-rechtliche Zulassungen

1.3.1    Wasserrechtliche Genehmigung zur Indirekteinleitung von Deponiesickerwasser in öffentliche Abwasseranlagen (§ 58 WHG)

Die wasserrechtliche Genehmigung zur Nutzung der Kläranlage Pritzwalk / Schönhagen zur Indirekteinlei-
tung von Deponiesickerwasser aus dem Deponiekörper „Deponie Luggendorf“ wird hiermit unter Maßgabe der Nebenbestimmungen unter Punkt 4.5.2 erteilt.

1.3.2    Waldumwandlung

Für die auf den nachstehend aufgeführten Grundstücken befindlichen Waldflächen wird nach § 8 Abs. 1 LWaldG die Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart („Deponiefläche“) im Umfang der jeweils genannten Umwandlungsfläche erteilt:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Gesamtfläche (m²)

Umwandlungsfläche (m²)

dauerhaft

zeitweilig

Groß
Pankow

5

185/1

19.600

7.430

 

Summe

7.430

 

Die konkreten Umwandlungsflächen sind der als Anlage 1 dem Planfeststellungsbeschluss beigefügten Karte (rot schraffierter Bereich) zu entnehmen, die ebenfalls Bestandteil dieses Bescheides ist.

1.3.3    Naturschutzrechtliche Genehmigungen

1.3.3.1 Naturschutzrechtlicher Eingriff

Der mit der Umsetzung des Vorhabens verbundene naturschutzrechtliche Eingriff wird zugelassen.

1.3.3.2 Biotopschutzrechtliche Ausnahme (§ 30 Abs. 3 BNatSchG)

Für das folgende gesetzlich geschützte Biotop wird eine Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG erteilt:

051211      Silbergrasrasen              auf 23.746 m²

1.3.3.3 Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatschG

Vom Verbot nach § 30 Abs. 2 BNatschG wird für das Biotop

0512131    Kleinschmielenrasen     auf 7.402 m²

eine Ausnahme erteilt.

1.3.3.4 Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatschG

Für die Beseitigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders und streng geschützten Arten Zauneidechse (Lacerta agilis), Knoblauchkröte und Kreuzkröte auf der Vorhabenfläche wird hiermit eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG von dem artenschutzrechtlichen Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zugelassen.

1.3.3.5 Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 1 BArtSchV

Für den Fang der Zauneidechsen mittels Wippfalle wird hiermit eine Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 BArtSchV von dem artenschutzrechtlichen Verbot gemäß § 4 Abs. 1 BArtSchV erteilt.

Hinweise:

1.   Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen und Auflagen.

2.   In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie Forderungen und Anregungen entschieden worden.

3.   Die zu erbringende Sicherheitsleistung wird auf insgesamt 10.116.594,15 EUR festgesetzt.

4.   Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg,
Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin

erhoben werden.

Gegen die wasserrechtliche Erlaubnis sowie gegen die Gebührenentscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam erhoben werden.

Hinweise zur Auslegung:

Die Auslegung erfolgt in elektronischer Form durch Veröffentlichung im Internet (§ 74 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 27b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, VwVfG).

Der Beschluss mit dem festgestellten Plan für das Vorhaben kann vom 24. August 2026 bis 7. September 2026 im UVP-Verbund-Portal der Länder (www.uvp-verbund.de) eingesehen werden.

In dem vorstehend genannten Zeitraum ist auch eine Einsichtnahme einer Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans bei der Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) gemäß § 38 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in Verbindung mit § 74 Absatz 4 Satz 2 VwVfG möglich:

Gemeinde Groß Pankow (Prignitz), Steindamm 21, 16928 Groß Pankow (Prignitz), Zimmer 9.

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Dienstzeiten möglich:

Dienstag      9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag  9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 38 Absatz 1 Satz 1 KrWG in Verbindung mit § 74 Absatz 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Referat T16, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam schriftlich oder bei deponien.verfahren@lfu.brandenburg.de elektronisch angefordert werden.

Im Internet wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt  https://lfu.brandenburg.de/info/entscheidungen-planfeststellung sowie im „UVP-Verbund-Portal der Länder“ unter www.uvp-verbund.de bereitgestellt.

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Referat T16 (Abfallwirtschaft)

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Ident-Nr
T16-018
Datum
12.08.2026