Errichtung und Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen in 03149 Forst (Lausitz), 03172 Jänschwalde und 03185 Heinersbrück
- Erschienen am - PresemitteilungGemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Untere Wasserbehörde
Vom 13. Januar 2026
Die Firma LEWP Forst Briesnig 3 GmbH & Co. KG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf den Grundstücken
- in 03149 Forst (Lausitz), in der Gemarkung Briesnig: Flur 1, Flurstücke 315 und 320; Flur 3, Flurstück 149, Flur 4, Flurstück 37 und in der Gemarkung Bohrau: Flur 1, Flurstück 5,
- in 03172 Jänschwalde, in der Gemarkung Horno: Flur 2, Flurstücke 447, 466 und 568,
- in 03185 Heinersbrück, in der Gemarkung Heinersbrück: Flur 2, Flurstück 84 und Flur 3, Flurstücke 183, 186, 192 und 198
vierzehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m. Die Nennleistung beträgt je Anlage 7,2 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Zur Löschwasserversorgung ist die Errichtung von drei faltbaren Löschwasserzisternen mit einem Löschwasservolumen von je 75 m³ beabsichtigt.
Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Beantragt ist weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für Maßnahmen zur Baugrundverbesserung /-vergütung, Maßnahmen zur Tiefgründung, Errichtung der Zuwegungen sowie Errichtung der Löschwasserbehältnisse.
Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser im Zusammenhang mit der Untergrundverdichtung.
Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren.
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) finden die Verfahrensvorschriften der IZÜV auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren Anwendung. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 IZÜV ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 4 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Untere Wasserbehörde.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2028 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG, der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sowie die jeweils dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der jeweiligen Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 21. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem die Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort, zum Vorhaben sowie die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Brutvögel, Fledermäuse und eine naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie zu Auswirkungen auf die betroffenen Gewässer (Hydraulische Leistungsfähigkeit und Gewässergüte) und Natura 2000-Gebiete.
Der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 21. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026 auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa unter der Rubrik „Aktuelles aus dem Landkreis“ zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Unterlagen sind während dieses Zeitraums jederzeit und für jedermann zugänglich. Die Webseite ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.lkspn.de.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 21. Januar 2026 bis einschließlich 20. März 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G10424 schriftlich oder elektronisch
- beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder
- beim Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Untere Wasserbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz)/Baršÿ (ÿužyca)
erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Einwendungen zum wasserrechtlichen Erlaubnisantrag können auch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden: umweltamt@lkspn.de.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 29. April 2026 um 10 Uhr im Gemeindezentrum Heinersbrück, Dorfstraße 32 in 03185 Heinersbrück. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Umwelt
Untere Wasserbehörde
