Genehmigung zum Vorhaben wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 16303 Schwedt/Oder

- Erschienen am 14.10.2026 - Presemitteilung Ost-G13925

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 13. Oktober 2026

Der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH, Braunstraße 7 in 04347 Leipzig wurde am 18. September 2026 die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 16303 Schwedt/Oder, Neuer Hafen 10 in der Gemarkung Schwedt, Flur 26, Flurstück 529 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern (Az.: G13925).

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I.     Entscheidung

1.      Der Firma BALANCE Erneuerbare Energien GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Braunstraße 7 in 04347 Leipzig wird die

Genehmigung

nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt, eine Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle (im Folgenden: Biogasanlage) auf dem Grundstück in

16303 Schwedt/Oder, Neuer Hafen 10,

Gemarkung Schwedt,

Flur 26,

Flurstück 529

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen (NB) zu ändern.

2.      Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG die Anordnung von Maßnahmen gemäß § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung/ Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

3.     Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

VIII.  Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Die geänderte Anlage unterliegt den Bestimmungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 15. Oktober 2026 bis einschließlich 28. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost