Absage des Erörterungstermins und ersatzweise Ankündigung einer Online-Konsultation zum Genehmigungsantrag Wesentliche Änderung des Geflügelschlachthofes am Standort 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme
- Erschienen am - PresemitteilungGemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde
Vom 16. Dezember 2025
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3-9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg vom 10. September 2025 (ABl. S. 634) wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 21. Januar 2026 um 10 Uhr im KW-Eventcenter, Bahnhofstraße 16 in 15711 Königs Wusterhausen angekündigt.
Die während der Einwendungsfrist bis einschließlich zum 17. November 2025 form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden.
Nach Einschätzung der Behörde ist aufgrund der Vielzahl der Einwendungen eine zweckgerechte Durchführung des Erörterungstermins nicht möglich. Daher wird der für den 21. Januar 2026 angesetzte Erörterungstermin abgesagt und ersatzweise eine Online-Konsultation nach § 10 Absatz 6 BImSchG in Verbindung mit § 27c des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.
Der Termin sowie die Modalitäten für die Durchführung der Online-Konsultation werden gesondert bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Landkreis Dahme-Spreewald
