Wesentliche Änderung einer Anlage zur Behandlung von Oberflächen (Halle 10) in 16515 Oranienburg

- Erschienen am 19.08.2026 - Presemitteilung West 10-2026-009

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 18. August 2026

Die Firma ORAFOL Europe GmbH, Orafolstraße 1 in 16515 Oranienburg, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Orafolstraße 1 in 16515 Oranienburg in der Gemarkung Oranienburg, Flur 1, Flurstücke 6/18, 6/19, 6/20, 6/21, 6/85, 106, 136, 137, 198, 322, 450, 451 und 4080, eine Anlage zur Behandlung von Oberflächen (Beschichtungsanlage für bahnenförmige Materialien, Halle 10) zur Herstellung von selbstklebenden Folienprodukten, insbesondere Farbfolien, Klebebändern und gegossenen PVC-Folien, wesentlich zu ändern. 

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:

    • die Errichtung und den Betrieb einer Dispersionsanlage zur Lagerung, Herstellung und Verarbeitung wasserbasierter Dispersionsklebstoffe,
    • die Errichtung und den Betrieb einer zusätzlichen Beschichtungsmaschine (Reco 31), die alternativ für den Betrieb mit wasserbasierten Dispersionsklebstoffen (lösemittelfrei) oder Lösemitteln vorgesehen ist - im Fall des Betriebs mit Lösemitteln erhöht sich die Lösemittelkapazität der Gesamtanlage von 480 kg/h um 350 kg/h auf 830 kg/h,
    • die Erweiterung der Stoffpalette unter anderem um Dispersionsklebstoffe und Additive und die entsprechende Anpassung von Lagerbereichen,
    • die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage für die bei der Behälterreinigung anfallenden Dispersionsabwässer,
    • die Erhöhung des Abluftvolumenstroms von derzeit 70.000 Nm³/h um 22.400 Nm³/h auf 92.400 Nm³/h,
    • bauliche Änderungen (Fassadenanpassung, Spiegelung der der Abluftreinigung dienenden regenerativen thermischen Oxidationsanlage (RTO) 13, Vergrößerung einzelner Technikräume, Anpassung der Dachaufbauten und Lüftungstechnik, Änderung der Dichtungsbahn zur Rückhaltung von wassergefährdenden Stoffen),
    • die Reduzierung der Grundfläche um 260 m² und
    • die Reduzierung der Dieselbevorratung in der Sprinklerzentrale von bisher 1.660 Litern auf 800 Liter.

Der Standort der Anlage befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Oranienburg.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 5.1.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Die Anlage stellt gemäß § 3 der 4. BImSchV eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie dar.

Im Zusammenhang mit dem oben genannten Antrag beantragt die Antragstellerin weiterhin die Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für

    • die Errichtung der Reco 31,
    • die Errichtung der fünf Lagertanks für Dispersionsstoffe,
    • die Errichtung des Dispersionsansatzraumes (hier durch Einbau der drei Ansatzbehälter, drei Fertigwarenlagerbehälter, Additivlager und dazugehörige Anlagentechnik in der bisherigen Halbfabrikation 01),
    • die Errichtung der Behälterwaschanlage,
    • die Errichtung der VE-Wasseranlage (VE-Wasser - vollentsalztes Wasser),
    • die Errichtung der UV-Reaktor-Anlage,
    • die Errichtung der Bodenwaage und
    • die Errichtung der Digitaldruckanlage inklusive Wickler.

Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im Februar 2027 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 26. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID G-10-2026-009 zugänglich gemacht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten die Anlagen- und Betriebsbeschreibung, die Prognosen zu Geräusch-, Geruchs- und Luftschadstoffimmissionen, die Schornsteinhöhenberechnung, das Konzept zur Verhinderung von Störfällen mit Anlagen, hier insbesondere dem Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Abstandes zu schutzbedürftigen Objekten, das Konzept zur Ergänzung des Ausgangszustandsberichts sowie Angaben zu wassergefährdenden Stoffen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26. August 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID G-10-2026-009 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen. 

Onlinekonsultation

Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 2 BImSchG wird der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation erfolgen.

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob eine Onlinekonsultation durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung keine Onlinekonsultation statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt die Onlinekonsultation.

Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen ab dem 23. November 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west elektronisch zugänglich gemacht.

Die Onlinekonsultation dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu behandeln. Die Einwendungsbehandlung erfolgt, wenn und soweit die Einwendungen für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und der Antragstellerin schriftlich zu erläutern.

Zu behandelnde Informationen sind die zu erörternden Sachverhalte: hier die Einwendungen, die Erwiderungen der Antragstellerin sowie die Stellungnahmen von Behörden in Bezug auf die Einwendungen, die in einem Dokument zusammengestellt werden.

Den zur Teilnahme an der Onlinekonsultation Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 23. November 2026 bis einschließlich 14. Dezember 2026 schriftlich gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder elektronisch per E-Mail unter t11@lfu.brandenburg.de zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

Eine gesonderte Einladung zur Onlinekonsultation erfolgt nicht. 

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist nicht verpflichtend. Es kann auch ohne die Mitwirkung eines zur Teilnahme Berechtigten entschieden werden.

Unabhängig von einer Teilnahme an der Onlinekonsultation wird die Genehmigungsbehörde die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und darüber entscheiden.

Beiträge im Rahmen der Onlinekonsultation werden der Antragstellerin sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Weitergabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit dem Abschluss der Onlinekonsultation ist die Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren beendet.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

Abbinder

Ident-Nr
West 10-2026-009
Datum
19.08.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
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