Genehmigung zum Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen in 03238 Massen OT Betten
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 19. August 2025
Der Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Spremberg, wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück Nobelstraße 13 - 15, 03238 Massen in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284 und 286 eine Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen (EBS-Anlage) wesentlich zu ändern.
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
1. Der Firma Eurologistik Umweltservice GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg wird die Änderungsgenehmigung erteilt, ein EBS-Anlage auf dem Grundstück in 03238 Massen, Nobelstraße 13-15, Gemarkung Betten, Flur 2, Flurstücke 283, 284, 286, Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu ändern und geändert zu betreiben.
2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG die Baugenehmigung gemäß § 72 Absatz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO).
3. Die sofortige Vollziehung der NB IV.1.1 zur Hinterlegung der Sicherheitsleistung nach § 12 Absatz 1 Satz 2 BImSchG zur Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten nach § 5 Absatz 3 BImSchG i. S. d. § 4 Absatz 1 Satz 1 BImSchG wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
4. Die Zulassung des vorzeitigen Beginns Reg. Nr. 40.018.Z0/24/8.11.2.3GE/T12 für die Vermessung, Baustelleneinrichtung, Baufeld-Einzäunung, Baufeldfreimachung und Aufschüttung Erdwall, Medienerschließung (Strom, Wasser, etc.) wird durch diesen Bescheid ersetzt.
5. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Es handelt sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED).
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.
Für die Anlage ist das Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken (BVT) "Abfallbehandlungsanlagen" vom 10. August 2018 maßgeblich.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 21. August 2025 bis einschließlich 3. September 2025 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam (Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam, Telefax: 033201 442-662) erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd