Planfeststellungsbeschluss für die „Moorrevitalisierung in der Torfgraben-Niederung (südliches Randowbruch)

- Erschienen am 21.08.2026 - Presemitteilung OWB/026/21/PF

Planfeststellungsverfahren für die „Moorrevitalisierung in der Torfgraben-Niederung (südliches 
Randowbruch) als naturschutz-rechtliche Kompensationsmaßnahme im Rahmen des 
planfestgestellten, grundhaften Ausbaus der A 11, km 41,85 –  km 78,25 
(Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.2002, Az.: 506 7171/11.6) –  LBP-Maßnahme 51 E“
Landkreis Uckermark, Amt Gartz (Oder), Stadt Schwedt/Oder 

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt 
vom 20. August 2026

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt vom 20. Juli 2026 (OWB/026/21/PF) ist der Plan für das Vorhaben „Moorrevitalisierung in der Torfgraben-Niederung (südliches Randowbruch) als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme im Rahmen des planfestgestellten, grundhaften 
Ausbaus der A 11, km 41,85 –  km 78,25 (Planfeststellungsbeschluss vom 29.11.2002, Az.: 506 7171/11.6) –  LBP-Maßnahme 51 E“ auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, An der A 111, 16540 Hohen Neuendorf, mit den sich aus den Regelungen dieses Beschlusses ergebenden Änderungen und Ergänzungen festgestellt worden. 
Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit 

vom 1. September 2026 bis 14. September 2026 


im Amt Gartz (Oder), Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder), Raum 313, und in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24, 16303 Schwedt/Oder, (Raum 1.10), zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 
Die Einsichtnahme im Amt Gartz (Oder) ist zu folgenden Zeiten möglich: 

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
   Dienstag 07:00 bis 18:00 Uhr 
   Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
       Donnerstag 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder ist zu folgenden Zeiten möglich: 

                         Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr 
                              Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. 
Die Bekanntmachung, der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörenden Planunterlagen sind zudem die Homepage des Landesamtes für Umwelt https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/obere-wasserbehoerde bekanntmachungen/ abrufbar. Der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörenden Planunterlagen werden dort in der Zeit vom 1. September 2026 bis einschließlich 14. September 2026 zugänglich gemacht. 
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Paragraf 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg in Verbindung mit Paragraf 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von diesen beim Landesamt für Umwelt, Referat W 11, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.

Landesamt für Umwelt 
Abteilung W 1 (Wasserwirtschaft 1) 
Referat W 11 (Obere Wasserbehörde)

Abbinder

Ident-Nr
OWB/026/21/PF
Datum
21.08.2026
Rubrik
Aktuelle Verfahren Gewässerausbau
Kontakt
Obere Wasserbehörde
E-Mail:
w11@­lfu.brandenburg.de