Genehmigung zum Vorhaben wesentliche Änderung (Typenänderung) von elf Windenergieanlagen in 16833 Fehrbellin, OT Protzen, 16845 Fehrbellin, OT Manker und 16816 Neuruppin, OT Stöffin

- Erschienen am 21.11.2025 - Presemitteilung West-066/25

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 2. Dezember 2025

Der Firma unlimited energy GmbH, Mittelstraße 3B in 12529 Schönefeld, wurde die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 des Bundes-  Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken  in der Gemarkung Protzen, Flur 1, 2, Flurstücke 196, 60, 96, 88, 92, 1/8, 55, 59, 76, 79, 68, sowie in der Gemarkung Manker, Flur 1, Flurstück 274 und in der Gemarkung Stöffin, Flur 2, Flurstück 87 elf Windenergieanlagen wesentlich zu ändern.

 

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

 

I. Entscheidung 

 

  1. Der Genehmigungsbescheid 10.33.00/20.1.6.2V/T11 vom 01.07.2025 des Landesamtes für Umwelt (LfU) wird wie folgt geändert:

 

Statt elf WEA des Typs Vestas V162-6.0 MW mit einer Nabenhöhe von 169 m werden

 

acht WEA des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m und einer Fundamenterhöhung von 0,89 m und

drei WEA des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nabenhöhe von 179 m und einer Fundamenterhöhung von 1 m

Verschiebung der Standorte um weniger als 8m

genehmigt.

 

  1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

 

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

 

Auslegung

 

Die Entscheidung wird in der Zeit vom 4. Dezember 2025 bis einschließlich 17. Dezember 2025 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de /info/genehmigungen-westzugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

 

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.

   

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

 

Gemäß § 63 Absatz 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windkraftanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Des Weiteren gilt gemäß § 63 Absatz 2 BImSchG, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung der Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden kann.

 

Rechtsgrundlagen

 

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

 

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

 

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

 

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

 

 

Abbinder

Ident-Nr
West-066/25
Datum
21.11.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle West
E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de
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