Einstellung des Verfahrens zur Errichtung und zum Betrieb eines innovativen Speicherkraftwerkes in 03185 Teichland OT Neuendorf
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 21. April 2026
Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragte die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstück 133 ein innovatives Speicherkraftwerk zu errichten und zu betreiben. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg vom 24. Januar 2024 (ABl. S. 46) wurde das Vorhaben unter der Vorhaben-ID Süd-G01523 öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde von der Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG zurückgenommen.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gemäß § 4 BImSchG wurde eingestellt.
Mit dieser Bekanntmachung gilt die Einstellung den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
