Errichtung und Betrieb einer Notstromversorgung mit Dieselmotoranlagen für das Rechenzentrum DC1 in 03238 Massen-Niederlausitz OT Betten
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 21. Juli 2026
Die Firma Amazon Data Services European Sovereign Cloud GmbH, Behlertstraße 3 A, Haus B2 in 14467 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 03238 Massen-Niederlausitz in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 262, 264, 266, 432, 435, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462 eine Notstromdieselmotorenanlage zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Notstromdieselmotoranlage (NDMA) aus 26 Modul-Generatoren mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 188,5 MW, um im Falle eines Stromausfalls die Energieversorgung des benachbarten Rechenzentrums Massen DC1 zu gewährleisten. Die maximale Betriebsstundenzahl im Notstrombetrieb beträgt 390 Stunden im Jahr. Die Modul-Generatoren werden regelmäßig getestet. Pro Modul-Generator ergibt sich eine Testzeit von 20 Stunden pro Jahr, es erfolgt kein Parallelbetrieb von allen Generatoren gleichzeitig. Die Anlage besteht aus den folgenden Anlagenteilen: 26 Modul-Generatoren mit jeweils einem Diesel- und einem Harnstofftank, ein Hausgenerator mit Dieseltank, ein zentraler Dieseltank, eine Abfüllfläche für Kraftstoff und Harnstoff, Lagertanks für Kraftstoff und Harnstoff, Rohrleitungen sowie Schornsteine.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Beantragt ist weiterhin eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG.
Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).
Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Januar 2028 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 29. Juli 2026 bis einschließlich 28. August 2026
- im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus sowie
- im Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Bürgerservice (Eingangsbereich), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz
ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:
- Telefonnummer 0355 4991-1421 oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de
- Telefonnummer 03531 782-0 oder per E-Mail an info@amt-kleine-elster.de
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem die Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort und zum Vorhaben, die Unterlagen zur Vorprüfung der Umweltverträglichkeit, ein Gutachten zur Ermittlung der Schornsteinhöhe einschließlich einer Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe, eine Schallimmissionsprognose, ein Brandschutzkonzept, ein AwSV-Gutachten und einen Bericht zur Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichts.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 29. Juli 2026 bis einschließlich 28. September 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G00426 schriftlich oder elektronisch
- beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam sowie
- beim Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz
erhoben werden.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 11. November 2026 um 10 Uhr im Konferenzraum im Amt Kleine Elster, Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz.
Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung wurde im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de bekannt gemacht.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
