Genehmigung zum Vorhaben Errichtung und Betrieb eines 380-kV-Umspannwerks am Standort 03229 Altdöbern, Gemarkung Schöllnitz

- Erschienen am 23.09.2026 - Presemitteilung Süd-G13625

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 22. September 2026


Der Firma FRV-PCF Altdöbern InfraCo GmbH, Goetheplatz 1 in 80337 München wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück der Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 293, ein 380-kV-Umspannwerk zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I.    Entscheidung

1.    Der Firma FRV-PCF Altdöbern InfraCo GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Goetheplatz 1 in 80337 München wird die Genehmigung erteilt, ein 380-kV-Umspannwerk in 03229 Altdöbern auf dem Grundstück in der Gemarkung Schöllnitz, Flur 5, Flurstück 293

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.

2.    Diese Genehmigung umfasst gemäß § 13 BImSchG folgende Entscheidungen:

  • die Baugenehmigung nach § 72 Absatz 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO),
  • die naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG für die Errichtung der Betriebswege, Fundamente und der Stellflächen für die Container / Trafos.

3.    Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

4.    Für diese Entscheidung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von [...] festgesetzt. [..]

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam (Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam; Telefax: 033201 442-662) erhoben werden.“

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 24. September 2026 bis einschließlich 7. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued zugänglich gemacht. 

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam (Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam; Telefax: 033201 442-662) erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

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Ident-Nr
Süd-G13625
Datum
23.09.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
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E-Mail:
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