Errichtung und Betrieb eines Dosenwerkes in 15837 Baruth/Mark

- Erschienen am 24.09.2025 - Presemitteilung Süd-G01225

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Teltow-Fläming, untere Wasserbehörde
Vom 23. September 2025


Die Ball Beverage Packaging Baruth GmbH, Emscher Straße 46 in 45891 Gelsenkirchen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Industriepark Bernhardsmüh in der Gemarkung Baruth, Flur 3, Flurstücke 40, 41, 46 und 101 ein Dosenwerk zu errichten und zu betreiben.

Bei dem Dosenwerk handelt es sich um eine Anlage zur Behandlung von Oberflächen mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von 420 Tonnen je Jahr im Endausbau. Für die Dosenproduktion werden insgesamt vier Linien geplant. Die voraussichtliche Produktionsmenge im Endausbau wird bei circa 3,3 Milliarden Dosen pro Jahr liegen.

Die Dosen werden aus aufgewickelten Blechen (Aluminium) (Coils) gefertigt. Im Eingangslager werden sowohl die Coils als auch die im Betrieb verwendeten Rohstoffe gelagert. In der mechanischen Bearbeitung werden die Coils zunächst über einen Abwickler abgewickelt, mit Öl über Filzstreifen benetzt und die Dose erhält durch mehrere Stanz- und Umformungsprozesse ihre Form (Becherform). In der Waschanlage werden die Becher gereinigt, gespült und chemisch behandelt, sodass die Dosen zu 100 Prozent öl- und fettfrei sind. Anschließend werden die Dosen nach Kundenwunsch individuell bedruckt. Im letzten Schritt werden die gewaschenen Dosen in einem gasbetriebenen Ofen getrocknet.

In der Oberflächenbehandlung werden die Dosen innen mit einer Spezialschicht (geschmacksneutral) lackiert. Die Lacke werden ausgehärtet beziehungsweise eingebrannt. Luftschadstoffe werden über ein Vakuumsystem abgesaugt und der Abluftreinigung zugeführt.

In der Endbearbeitung wird der obere Teil der Dose unter Einsatz eines Wachses zu einem Neck und Flange geformt. Die fertigen Dosen durchlaufen ein optisches Inspektionssystem (hundertprozentige Kontrolle über Kameras) und sind danach versandfertig. Sie werden entweder über Fördertechnik direkt in den benachbarten Abfüllbetrieb abgegeben oder verpackt und auf Lkw verladen.

Eine thermisch regenerative Abluftreinigung kommt zum Einsatz, um somit eine bestmögliche Emissionsminderung sicherzustellen.

Sämtliche Prozessabwässer im Betrieb werden einer innerbetrieblichen Wasseraufbereitung zugeführt. Die Prozesswasseraufbereitung besteht aus einer Ölabscheide-Einheit, Behandlungsbecken und Filtereinheiten sowie einem Dekanter / Zentrifuge zum Absetzen der Feststoffe. Die Feststoffe werden als Abfall entsorgt, das aufbereitete Abwasser wird der Kanalisation zugeführt.

Die geplante Anlage setzt sich aus folgenden Betriebseinheiten zusammen:

BE 01: Eingangslager / Coillager
BE 02: Eingangslager / Rohstoffe
BE 03: Mechanische Bearbeitung
BE 04: Waschanlage
BE 05: Oberflächenbehandlung / Außenseite
BE 06: Oberflächenbehandlung / Innenseite
BE 07: Endbearbeitung
BE 08: Wasseraufbereitung
BE 09: Ausgangslager
BE 10: Ablufterfassung und -reinigung.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 5.1.1.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Dosenwerk ist nicht in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Jedoch ist die für das Vorhaben erforderliche Waldumwandlung der Nummer 17.2.2 A der Anlage 1 des UVPG zuzuordnen.

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen und Einleiten von Stoffen (hier Niederschlagswasser) in Gewässer.

Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren.

Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 4 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Teltow-Fläming, untere Wasserbehörde.

Für das Vorhaben wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns beantragt.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juli 2027 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag, der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der jeweiligen Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID Süd-G01225 zugänglich gemacht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere eine Anlage- und Betriebsbeschreibung, Angaben zu Schall, Luftschadstoffe, Geruch und wassergefährdenden Stoffen sowie zu Auswirkungen auf die Umwelt (Umweltbericht).

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 1. Dezember 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01225 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden.

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin. Die Genehmigungsbehörden können nach dem Ende der Einwendungsfrist auch entscheiden, dass anstelle eines Erörterungstermins eine Onlinekonsultation oder eine Video- oder Telefonkonferenz stattfindet. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 14. Januar 2026 um 10 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Baruth/Mark, Ernst-Thälmann-Platz in 15837 Baruth/Mark. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle“ wurde für die beabsichtigte Rodung bereits eine Vorprüfung nach § 7 UVPG als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt. Gemäß § 50 Absatz 1 UVPG entfällt eine Vorprüfung nach UVPG, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird. Es wurde festgestellt, dass die im BImSchG-Antrag beantragte Rodung mit den Darstellungen des Bebauungsplans übereinstimmt. Eine erneute Vorprüfung war demnach nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)



Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Teltow-Fläming
untere Wasserbehörde

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Ident-Nr
Süd-G01225
Datum
24.09.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
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