Wesentliche Änderung einer Anlage zur Delaborierung, Laborierung und thermischen Behandlung von Munition und Gegenständen von Explosivstoffen in 15907 Lübben (Spreewald)
- Erschienen am - PresemitteilungGemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Dahme-Spreewald, Untere Wasserbehörde
Vom 24. März 2026
Die Firma Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH, Börnichen 99 in 15907 Lübben (Spreewald), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Börnichen 99 in der Gemarkung Lübben, Flur 24, Flurstücke 4, 5, 8, 12, 13, 14, 15/1, 16, 70/1, 75, 76, 77, 78, 79, 130, 131, 146, 147, 152, 153, eine Anlage zur Delaborierung und thermischen Behandlung von Munition und Gegenständen mit Explosivstoffen sowie zur Herstellung von Recycling- und Nitromethanboostern und zur Lagerung von Munition und Gegenständen mit Explosivstoffen wesentlich zu ändern.
Beantragt sind weiterhin drei Zulassungen des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für die Baustelleneinrichtung, Infrastrukturmaßnahmen und die Gründung.
Im bestehenden und genehmigten Betrieb werden Munition, Feuerwerkskörperabfälle, andere Explosivabfälle und explosive Bauteile (zum Beispiel aus Airbags) verwertet und so weit wie möglich für eine Wiederverwendung aufbereitet beziehungsweise am Standort selbst wiederverwendet. Hierzu werden die Munition und Gegenstände mit Explosivstoffen zunächst zerlegt und die darin enthaltenen Explosivstoffe entnommen. Die entnommenen Explosivstoffe können anschließend überwiegend recycelt werden. Ein Teil der Explosivstoffe kann direkt vor Ort zur Herstellung von Treibladungen eingesetzt werden. Explosivstoffe, die sich nicht für die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf eignen, werden in der Thermischen Vernichtungsanlage (ThVA) in einem erdgasbefeuerten Drehrohrofen verbrannt und dadurch unschädlich gemacht. Die dabei entstehenden Abgase werden über ein mehrstufiges Abgasreinigungssystem gereinigt und anschließend über den bestehenden Schornstein abgeführt.
Folgende Änderungen / Erweiterungen der Anlage sollen vorgenommen werden:
- der Betrieb einer Zündermontage,
- die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Sprengstoffveredelung,
- die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zum Gießen und Laborieren,
- die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Montage von Raketenartilleriesystemen (RAS) (Integration und Prüfung von RAS),
- die Errichtung und der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage als Nebeneinrichtung,
- die Errichtung und der Betrieb eines Labors als Nebeneinrichtung,
- die Errichtung und der Betrieb einer Abfall-/AwSV-Fläche als Nebeneinrichtung
(AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), - die Anpassung der Infrastruktur (stellenweiser Fahrwegeausbau) und
- die Errichtung und der Betrieb von vier Notstromaggregaten.
Die bestehende Delaborierung von bis zu 11 000 Tonnen Nettoexplosivstoffmasse pro Jahr (NEM/a) Munition und Gegenstände mit Explosivstoffen sowie die bestehende thermische Vernichtung von 668 Tonnen NEM/a werden nicht geändert. Die Lagerkapazität des Explosivstofflagers von 160 Tonnen NEM wird ebenfalls nicht geändert.
Es wurde ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt.
Bei der Bestandsanlage handelt es um eine Anlage der Nummer 10.1 G und der Nummer 9.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 10.1 X und Nummer 9.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Bei der beantragten Änderung handelt es sich um Anlagen der Nummern 10.1 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie um ein Vorhaben der Nummern 10.1 X der Anlage 1 des UVPG.
Für das beantragte Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den 01. Januar 2027 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag nach § 16 BImSchG, der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sowie die jeweils dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der jeweiligen Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, werden einen Monat vom 1. April 2026 bis einschließlich 30. April 2026
- im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,
- im Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Weinbergstraße 1, Zimmer 6 in 15907 Lübben (Spreewald) sowie
- in der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald), Poststraße 5, Zimmer 313 (Sekretariat des Fachbereichs Bauen und Stadtplanung) in 15907 Lübben (Spreewald)
ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:
- im Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 0355 4991-1421 oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de,
- im Landkreis Dahme-Spreewald unter der Telefonnummer 03546 20-2318 oder per E-Mail an umweltamt@dahme-spreewald.de sowie
- in der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) unter der Telefonnummer 03546 79-2201 oder per E-Mail an bauwesen@luebben.de.
Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) ist während der Auslegungszeit auch über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de veröffentlicht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem die Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort, zum Vorhaben sowie die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Artenschutzfachbeitrag, Fachbeitrag Biotopschutz und Natura 2000-Verträglichkeit.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 1. April 2026 bis einschließlich 1. Juni 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G12725 schriftlich oder elektronisch
- beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam,
- beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Umwelt und Landwirtschaft, Reutergasse 12 in 15907 Lübben oder per E-Mail an umweltamt@dahme-spreewald.de sowie
- bei der Stadtverwaltung Lübben (Spreewald), Fachbereich Bauen und Stadtplanung, Poststraße 5, in 15907 Lübben oder per E-Mail an bauwesen@luebben.de
erhoben werden.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 22. Juli 2026 um 10 Uhr im Wappensaal im Schloss zu Lübben, Ernst-von-Houwald-Damm 14, 15907 Lübben (Spreewald). Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 4)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Landkreis Dahme-Spreewald
Untere Wasserbehörde
