Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben "KR 2.23 Schadstelle Kleine Röder Zobersdorf" im Landkreis Elbe-Elster, Gemeinde Bad Liebenwerda
- Erschienen amBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
vom 25. Oktober 2022
Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt vom 14. Juli 2022 (Reg.-Nr.: OWB/055/19/PF) ist der Plan für das Vorhaben „KR 2.23 Schadstelle Kleine Röder Zobersdorf“ festgestellt worden.
Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:
Der Plan für das Vorhaben „KR 2.23 Schadstelle Kleine Röder Zobersdorf“
wird auf Antrag des |
Landesamtes für Umwelt Referat W21 „Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau“ Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke - im Folgenden Vorhabenträger (VT) genannt - |
vom |
23. Dezember 2013 |
mit den sich aus den Regelungen dieses Beschlusses und den Grüneintragungen der Planfeststellungsbehörde festgestellt.
Hinweise
- Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.
- In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie Forderungen und Anregungen entschieden worden.
- Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Umwelt vom 14. Juli 2022 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die auf der Internetseite https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/service/egvp/ bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Der Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 01. November 2022 bis 14. November 2022
in der Verbandsgemeinde Liebenwerda, Bürgerbüro, Markt 1 in 04924 Bad Liebenwerda zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 07:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 07:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag 07:00 – 13:00 Uhr
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in dem Flurstücksverzeichnis die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse anonymisiert worden. Auf Verlangen kann dem jeweiligen Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises/ Reisepasses zu dem betreffenden Flurstück Auskunft erteilt werden. Bevollmächtigte haben zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen.
Bitte informieren Sie sich bei der Anmeldung zur Einsichtnahme über die jeweiligen aktuellen Regelungen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 (Covid 19) und den sich daraus ergebenden Einschränkungen für den Zugang zu dem Auslegungsort.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Vorhabenträger und den Vereinigungen gemäß § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 74 Absatz 4 Satz 3 VwVfG).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen beim Landesamt für Umwelt, Referat W 11, Postfach 60 10 61, 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.
Im Internet sind diese Bekanntmachung und die dazugehörenden Planunterlagen auf folgenden Seiten abrufbar: www.uvp-verbund.de.
Maßgeblich sind jedoch die ausgelegten Unterlagen (§ 27a Absatz 1 Satz 4 VwVfG, § 20 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Landesamt für Umwelt
Abteilung W 1 (Wasserwirtschaft 1)
Referat W 11 (Obere Wasserbehörde)