Wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage in 14727 Premnitz

- Erschienen am 26.08.2026 - Presemitteilung West 060-2025

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 25. August 2026

Die Firma Relux Rohstoffe GmbH & Co. KG, Brückenstraße 9 in 32549 Bad Oeynhausen, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf   dem Grundstück Arthur-Wilke-Straße 4 in 14727 Premnitz, Gemarkung Premnitz, Flur 1, Flurstücke 115/100, 617 und 1179 eine Abfallbehandlungsanlage (Sortieranlage für Batteriegemische)  wesentlich zu ändern. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 05 „Industriegebiet Premnitz – Fläche 13“ 3. Änderung der Stadt Premnitz auf einer als Industriegebiet ausgewiesenen Fläche und umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Behandlungskapazität der Anlage zur sonstigen Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, hier: Sortieranlage für haushaltsübliche Batteriegemische, von derzeit 29 t/d auf 70 t/d für gefährliche Abfälle und von 5 t/d auf 10 t/d für nicht gefährliche Abfälle. Die Erhöhung der Durchsatzleistung soll ausschließlich durch Optimierung der bereits installierten Anlagentechnik im Rahmen der genehmigten Betriebszeit erreicht werden. Die technische Ausstattung der Anlage bleibt unverändert. Bauliche oder anlagentechnische Änderungen sind nicht vorgesehen. Die beantragte Kapazitätserhöhung führt zu einem erhöhten Transportaufkommen von künftig bis zu je 15 LkW/Tag für den Anliefer- und Abtransportverkehr. Die Behandlungsanlage für Primärbatterie ist nicht Gegenstand der Kapazitätserhöhung. Die genehmigte Durchsatzleistung von 100 t/d für nicht gefährliche Abfälle bleibt unverändert. Ebenso ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der genehmigten Lagermengen von Abfällen. Weiterhin erfolgt eine konsolidierende Klarstellung der bislang nach § 15 BImSchG angezeigten und als unwesentliche Änderung zugelassenen Änderungen der Anlage mit diesem Verfahren.  

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.1 EG in Verbindung mit den Nummern 8.12.1.1 EG, 8.11.2.4 V und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissionsrichtlinie.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Monat Dezember 2026 vorgesehen. 

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 2. September 2026 bis einschließlich 1. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID G-60-2025-102 zugänglich gemacht:    https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere Angaben zu luftverunreinigenden Stoffen, insbesondere Stäube, zum Schallschutz, zur Störfallsicherheit und zum Explosionsschutz sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 2. September 2026 bis einschließlich 2. November 2026 unter Angabe der Vorhaben-ID G-60-2025-102 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle    West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:

https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 8. Dezember 2026 um 10 Uhr bei der Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbH, Fabrikenstraße 11 in 14727 Premnitz. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin   an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. 

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle    West

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Ident-Nr
West 060-2025
Datum
26.08.2026
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
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